Modellprogramm für ambulante Betreuungsdienste – Bewerbungsverfahren bis 28.2.2014

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) hat der Gesetzgeber Modellvorhaben zur praktischen Erprobung und wissenschaftlichen Evaluation von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste veranlasst (§ 125 Sozialgesetzbuch (SGB) XI i.V.m. § 124 SGB XI).

„Hierdurch soll umfassend untersucht werden, wie sich die Betreuungsleistungen im Hinblick auf Qualität, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz auf die pflegerische Versorgung auswirken“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Dienste, die insbesondere für demenziell erkrankte Pflegebedürftige dauerhaft häusliche Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung erbringen, können im Rahmen der Modellvorhaben Vereinbarungspartner für die gesetzlichen Pflegekassen werden, sofern sie nicht selbst Pflegeleistungen erbringen. Die Teilnahme der Betreuungsdienste am Modellprojekt ist auf längstens drei Jahre befristet und beginnt im Jahr 2014.

Das Ausschreibungsverfahren ist zweistufig gegliedert: In einem ersten Schritt können interessierte Betreuungsdienste bis zum 28. Februar 2014 ihre Unterlagen (Interessensbekundung) beim GKV-Spitzenverband einreichen. Dieser wählt aus den Einsendungen geeignete Betreuungsdienste aus und leitet deren Unterlagen im zweiten Schritt an die jeweils zuständigen Landesverbände der Pflegekassen, z. B. die Landesverbände der Pflegekassen in Hessen, weiter. Dort wird das eigentliche Zulassungsverfahren durchgeführt und die Leistungsvergütung mit den Betreuungsdiensten verhandelt.

Weitere Details zur Ausschreibung, z. B. zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen, sowie die Bewerbungsunterlagen finden interessierte Betreuungsdienste beim GKV-Spitzenverband.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com