Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen finanzieren im Jahr 2014 die Ausbildung an hessischen Krankenhäusern mit ca. 96 Millionen Euro. 6.697 Frauen und Männer an 83 Krankenhäusern werden hiermit in folgenden Berufszweigen ausgebildet: (Kinder-)Krankenpflege(-helfer), Hebammen, Diätassistenten, technische Assistenten, Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Orthopisten und Logopäden.
„Die ausbildenden hessischen Krankenhäuser erhalten damit alle erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Ausbildung“, so Claudia Ackerman, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Grundsätzlich ist die Finanzierung von Ausbildungskosten (im Bes. Vorhaltung von Berufsschulen, Lehrern und Lehrmitteln) in Deutschland eine staatliche Aufgabe. Im Bereich der Krankenhäuser werden die Kosten der Ausbildung laut Gesetz jedoch durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) finanziert. Für die GKV sind dies sog. versicherungsfremde Leistungen, da diese Aufwendungen nicht unmittelbar in die Patientenversorgung fließen.
Bereits seit dem Jahr 2006 wird die Finanzierung der Ausbildung in hessischen Krankenhäusern über einen Ausbildungsfonds sichergestellt. Basis des Ausbildungsfonds sind die in den Verhandlungen mit den einzelnen Krankenhäusern auf örtlicher Ebene vereinbarten Ausbildungsbudgets. Die Finanzierung erfolgt über einen Ausbildungszuschlag, welcher je Krankenhausbehandlungsfall gezahlt und mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) vereinbart wird. Die gesetzliche Grundlage für den Ausbildungsfonds ist § 17a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
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