Eine regelmäßige jährliche Zahn-Vorsorgeuntersuchung ist gut für die Gesundheit. Außerdem erhöht sie den Zuschuss, wenn einmal ein Zahnersatz erforderlich wird.
Der Festzuschuss der Krankenkasse zum notwendigen Zahnersatz beträgt grundsätzlich 50 v. H. der für eine Regelversorgung festgesetzten Beträge. Der Festzuschuss erhöht sich um 20 v. H., wenn der Versicherte nachweisen kann, dass er mindestens fünf Jahre hintereinander ohne Unterbrechung zur kostenfreien Zahn-Vorsorgeuntersuchung gegangen ist. Kann der Versicherte anhand seines Bonusheftes sogar nachweisen, dass er zehn Jahre ohne Unterbrechung beim Zahnarzt war, erhöht sich der Festzuschuss um weitere 10 v. H.
Allerdings: Wird der Zahn-Vorsorgetermin in einem Jahr nicht wahrgenommen, beginnt die jeweilige Frist wieder von vorn.
Auch deshalb rät Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, allen Versicherten, die in diesem Jahr noch nicht zur Zahn-Vorsorgeuntersuchung gegangen sind, dies noch vor dem Jahreswechsel nachzuholen.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com