Das Pflegestärkungsgesetz tritt am 1.1.2015 in Kraft. „Es beinhaltet zahlreiche Leistungsverbesserungen und auch neue Leistungen“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Alle Versicherten, die bisher bereits in der Pflegestufe I, II oder III eingestuft sind, erhalten ab 1.1.2015 verbesserte Leistungen. Dies gilt auch für Versicherte, die unter einer demenziellen Erkrankung leiden und in der Pflegestufe „0“ eingestuft sind.
Die Geld- und Sachleistungen werden um ca. vier Prozent erhöht.
Soweit die Versicherten ausschließlich oder anteilig Geldleistungen erhalten, werden die Beträge von der Pflegekasse angepasst und automatisch ausgezahlt. Erhält der Versicherte Sachleistungen, werden die vom Pflegedienst oder der stationären Pflegeeinrichtung erbrachten Leistungen bis zur Höhe des ab 1.1.2015 gültigen Maximalbetrages direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. In vielen Fällen sinkt durch die Neuregelung die Höhe des vom Versicherten, seinen Angehörigen oder dem Sozialhilfeträger zu zahlenden Eigenanteils.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber für Menschen, bei denen dauerhaft eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt - das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen - erstmalig Leistungen für die Kurzzeitpflege
von 1.612 Euro jährlich und einen Zuschuss zu Wohngruppen von 205 Euro mtl. beschlossen.
Zwei weitere Aspekte sollten ab 1.1.2015 unbedingt beachtet werden:
1. Neben den zusätzlichen Betreuungsangeboten werden ergänzend auch niedrigschwellige Entlastungsleistungen gewährt. Dies sind Angebote, die die pflegenden Angehörigen oder Pflegeperson entlasten sollen, wie z. B. der Einsatz von Alltags- und Pflegebegleitern.
2. Versicherte, die ihren Anspruch aus ambulanten Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpfen, können den nicht genutzten Betrag, maximal aber 40 Prozent des vorgesehenen Leistungsbetrages, für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden.
Eine tabellarische Übersicht mit den ab 1.1.2015 geltenden Regelungen zu den aktuellen Pflegeleistungen finden Sie hier.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com