Insgesamt ca. vier Millionen Euro stellen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Jahr 2014 für 72 Ambulante Hospizdienste (AHD) in Hessen zur Verfügung. „Die Förderung der Ambulanten Hospizdienste ist aus Sicht der Ersatzkassen besonders wichtig, um die bestmögliche Versorgung schwerstkranker Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu gewährleisten“, betont Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen. In den AHDen setzen sich qualifizierte Ehrenamtliche für die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen ein. Im Zentrum steht dabei, ihnen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Lebensende zu ermöglichen.
In den letzten Jahren ist sowohl die Anzahl der geförderten Hospizdienste als auch die Fördersumme stetig gestiegen. „Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen in diesem Jahr 72 Hospizdienste in Hessen mit insgesamt ca. vier Millionen Euro. Die Ersatzkassen in Hessen finanzieren mit ca.1,8 Millionen Euro den größten Anteil der Förderung durch die GKV“, so Ackermann weiter.
Gesetzliche Grundlage für die Förderung ist § 39a Sozialgesetzbuch V (SGB V). Danach werden die AHDe auf Basis der jeweilig erbrachten Leistungseinheiten und unter Berücksichtigung der aktuellen monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung (2014: 2.765 Euro) gefördert. Im Jahr 2014 beträgt der Förderbetrag je Leistungseinheit 304,15 Euro (2013 = 296,45 Euro).

Entwicklung der Hospizförderung in Hessen seit 2002. Grafik: vdek-Landesvertretung Hessen
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Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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