Das geplante Präventionsgesetz, das in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden soll, stößt beim Verband der Ersatzkassen auf Kritik. „Wir fordern die Politik auf, den Entwurf noch einmal zu korrigieren“, erklärte Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen. „Vor allem die Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durch Beitragsmittel ist für die Ersatzkassen nicht hinnehmbar“, so Claudia Ackermann.
Laut Referentenentwurf soll die BZgA, eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit, mit mindestens 0,50 Euro je gesetzlich Versichertem für die Prävention in sogenannten Lebenswelten, wie Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen, ausgestattet werden. Bei ca. 5,2 Mio. Versicherten in Hessen entspräche dies einem Betrag von knapp 2,6 Millionen Euro, der aus Krankenkassenbeiträgen an die BZgA abgeführt werden müsste. „Die BZgA leistet wertvolle Arbeit bei der Gestaltung und Durchführung bundesweiter Aufklärungskampagnen und in der Erstellung von Informationsmaterial“, so Ackermann. Die Aufgabe, konkrete Präventionsangebote in Lebenswelten zu entwickeln und zu steuern, gehöre allerdings in die Hände der Selbstverwaltung. Sonst bestehe auch die Gefahr, dass in den Ländern unnötige Parallelstrukturen entstünden. Diese Gefahr sieht auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
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