Wer sich auf den Urlaub freut, denkt ungern an Unfall oder Krankheit am Ferienort. Bei der Planung einer Urlaubsreise ist es aber sehr wichtig, auch an den Krankenversicherungsschutz im Ausland zu denken. Darauf weist der Verband der Ersatzkassen (vdek) in Hessen vor Beginn der Sommer-Reisesaison hin.
Wer im Ausland medizinische Hilfe benötigt oder sogar nach Hause transportiert werden muss, dem können hohe Kosten entstehen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden dürfen. Ein Krankenrücktransport, z. B. in einem Ambulanz-Flugzeug, kann zwischen 10.000 und 100.000 Euro kosten.
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen nur in der Bundesrepublik Deutschland. Soweit mit einem anderen Land, z. B. innerhalb der Europäischen Union, ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, besteht auch für diese Länder ein Versicherungsschutz – allerdings gelten dann die Bestimmungen des jeweiligen Landes. Diese können sehr unterschiedlich sein, und viele Leistungen, die für die Versicherten in Deutschland selbstverständlich sind, werden in anderen Ländern nicht übernommen.
Eine Kostenübernahme für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland ist nach dem Sozialgesetzbuch V generell ausgeschlossen!
Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, rät daher allen Versicherten, rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abzuschließen, die sich insbesondere auch auf einen medizinisch erforderlichen Krankenrücktransport erstreckt.
Viele Versicherer bieten eine solche Absicherung zu günstigen Tarifen an. Nähere Auskünfte erhalten Versicherte auch bei ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com