Gesetzliche Krankenkassen in Hessen unterstützen Selbsthilfe: Jetzt Fördergelder beantragen

Die Selbsthilfegruppen chronisch kranker oder behinderter Menschen in Hessen erhalten auch 2015 wieder rund 3,5 Millionen Euro aus der Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Hessen. Die "Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen (ARGE)" unterstützt damit die Arbeit von örtlichen Selbsthilfegruppen, Landesverbänden der Selbsthilfe und der Selbsthilfe-Kontaktstellen.

841 Selbsthilfegruppen, die sich mit chronischen Erkrankungen beschäftigen, haben im Jahr 2014 eine pauschale Förderung von der Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen erhalten. Selbsthilfegruppen und Landesverbände der Selbsthilfe in Hessen, die für 2015 pauschale Fördergelder für ihre administrative Arbeit benötigen, können noch bis 31.3.2015 einen entsprechenden Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe stellen (GKV-Selbsthilfeförderung Hessen, Postfach 1533, 61285 Bad Homburg). Antragsformulare für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung gibt es bei der ARGE, den Dienststellen der Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen und den Selbsthilfe-Kontaktstellen in Hessen oder unter

www.GKV-Selbsthilfefoerderung-he.de.

Neben dieser kassenartenübergreifenden Pauschalförderung stellen die Krankenkassen Mittel zur Verfügung, die im Rahmen der kassenindi-viduellen Förderung für Projekte vergeben werden. Anträge auf kassen-individuelle Förderung können bei den Gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbänden angefordert werden. Informationen und Kontaktdaten

sind im Internet unter www.GKV-Selbsthilfefoerderung-he.de nachzulesen.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com