Um in Gebieten mit einem besonderen Versorgungsbedarf eine Niederlassung für Ärzte attraktiv zu machen, haben sich die KV Hessen, die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen auf eine neue, gemeinsame Förderrichtlinie verständigt. Gemeinsam entwickeln sie damit den vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) initiierten Hessischen Pakt weiter. Das Besondere daran: ein schlankes Förderverfahren, das die zukünftige, kleinteiligere Bedarfsplanung bereits vorwegnimmt. Eine zielgenaue Förderung ist damit noch besser möglich.
Die neue Förderrichtlinie sieht vor, dass jährlich bis zu 800.000 Euro aus dem
Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V eingesetzt werden; das HMSI beteiligt sich
finanziell nicht mehr an der Förderung. Damit können ab 1. Juli 2015 bis zu 36
Hausarztsitze und 27 Facharztsitze (allein 20 für Kinder- und Jugendpsychiater)
gefördert werden.
Bei der Zusammenstellung der förderungswürdigen Regionen haben sich die KV
Hessen, die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen auf Kriterien
verständigt, die aus dem aktuellen Bedarfsplan abgeleitet sind. Die gemeinsam
angestrebten Ziele sind: erstens die Niederlassung von Ärzten in bestimmten
Gegenden zu fördern und zweitens die Niederlassung in den Regionen zu fördern,
in denen in den nächsten Jahren mehrere Praxen schließen werden, weil die Ärzte in
den Ruhestand wechseln.
Für niederlassungsinteressierte Ärzte gibt es jetzt ein vereinfachtes Antragsverfahren: Anträge können jederzeit gestellt werden. Sie werden fortlaufend bearbeitet und geprüft. Das Verfahren wurde bewusst einfach gehalten, um den Ärzten gerade in der schwierigen Zeit der Planung einer Praxisgründung nicht noch zusätzliche Bürokratie aufzubürden.
Um die Anfangsjahre in der eigenen Praxis zu erleichtern, erhalten Förderkandidaten
bis maximal 55.000 Euro, auszahlbar in fünf Jahrestranchen à 11.000 Euro.
Alternativ können Ärzte die Fördersumme auch als Einmalbetrag in Höhe von max.
50.000 Euro zur Finanzierung hoher Anfangsinvestitionen erhalten. Interessierte Ärzte wenden sich an die BeratungsCenter der KV Hessen, Telefon (069) 79502 602.
Die KV Hessen knüpft mit der neuen Förderrichtlinie konsequent an ihre Nachwuchskampagne „Arzt in Hessen“ an, die Medizinstudenten für eine Niederlassung in Hessen begeistern möchte.
Aktuelle Förderungen für den ärztlichen Nachwuchs im Überblick:
1. Das HMSI fördert die ärztliche Famulatur
2. Die KV Hessen fördert das Praktische Jahr
3. Die KV Hessen fördert Ärzte in Weiterbildung
4. Ab 1. Juli 2015: Die Verbände der Krankenkassen, die Ersatzkassen und die KV Hessen fördern die Ansiedlung von Ärzten in ausgewählten Regionen. Die neue Förderrichtlinie bietet interessierten Ärzten mehr Planungssicherheit und sie steuert sie dahin, wo sie benötigt werden.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com