Einigung über Ausgabenvolumina für Arznei- und Heilmittel in Hessen

- Gute Versorgung der GKV-Versicherten weiterhin gewährleistet

Für das Jahr 2015 haben die Verbände der Krankenkassen, die Ersatzkassen und die Kassenärztliche Vereinigung in Hessen nach konstruktiven Verhandlungen Vereinbarungen über das Gesamtverordnungsvolumen für Arznei- und Heilmittel sowie die dazu gehörigen Richtgrößen geschlossen.

Damit ist, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, die Versorgung der gesetzlich Versicherten in Hessen mit Arznei- und Heilmitteln auch im Jahr 2015 gesichert. Entsprechend der getroffenen Vereinbarungen wurde die Ausgabenobergrenze für die Verordnung von Arznei- und Verbandmitteln zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben angehoben und beträgt in diesem Jahr mehr als 2,3 Mrd. Euro.

Die Ausgabenobergrenze für die Verordnung von Heilmitteln (z. B. Krankengymnastik, Massagen, Sprachtherapie usw.) beträgt 2015 knapp 320 Mio. Euro. Die für die Wirtschaftlichkeitsprüfung relevanten Richtgrößen*) wurden bei den Arzneimitteln moderat angehoben und bei den Heilmitteln in gleicher Höhe fortgeschrieben.

Berücksichtigt wurden hierbei auch die neuen Therapiemöglichkeiten bei Hepatitiserkrankungen; da die Medikamente für diese Behandlungen derzeit noch sehr teuer sind, wurden sie aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung des Verordnungsverhaltens der hessischen Ärzte herausgenommen.

 

*) Richtgrößen = Verordnungsdurchschnitte der einzelnen Fachgruppen

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com