Förderung ambulanter Hospizdienste in Hessen seit Beginn versechzehnfacht

Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung wird vom vdek begrüßt

Mit ca. 4,3 Millionen Euro unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Jahr 2015 die 68 hessischen ambulanten Hospizdienste (AHD); hiervon finanzieren die Ersatzkassen in Hessen mit ca. 1,8 Millionen Euro den größten Anteil. „Die Förderung ambulanter Hospizdienste ist aus Sicht der Ersatzkassen besonders wichtig, um für schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu Hause die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten“, betont Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen. In den AHD setzen sich qualifizierte Ehrenamtliche für die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen ein. Im Zentrum steht dabei, ihnen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Lebensende zu ermöglichen.

„Vor diesem Hintergrund begrüßt es der vdek, dass die Hospiz- und Palliativversorgung weiter verbessert werden soll. Der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung der Bundesregierung, der vor wenigen Tagen in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, sieht u. a. vor, die Information und Beratung Betroffener und deren Angehöriger zu stärken, vorhandene Versorgungsangebote qualitätsorientiert weiterzuentwickeln und besser miteinander zu vernetzen. Dies unterstützen wir ausdrücklich“, so Claudia Ackermann.

 In den letzten Jahren ist sowohl die Anzahl der geförderten Hospizdienste in Hessen als auch die Fördersumme stetig gestiegen. Seit Einführung im Jahr 2002 hat sich die Anzahl der geförderten Einrichtungen mehr als versechsfacht (2002=11 AHD / 2015=68 AHD); im gleichen Zeitraum wurde die Fördersumme auf den 16-fachen Betrag gesteigert (2002=269.405,11 Euro / 2015=4.304.589,11 Euro).

 

 

 

 

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com