Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen fördern 2015 die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Land mit rund 1,9 Millionen Euro. Sie unterstützen damit die tägliche Arbeit von Selbsthilfegruppen, in denen sich Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder deren Angehörige zusammengeschlossen haben, z. B. durch Zuschüsse für Miete, Telefon, Büro- und Informationsmaterial. Die Fördergelder werden von der Arbeitsgemeinschaft „GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen“ vergeben, in der Vertreter/innen der GKV und der Selbsthilfe in Hessen zusammenarbeiten. Die Höhe der Förderbeträge ergibt sich aus einheitlichen Kriterien wie Mitgliederzahl, Häufigkeit der Treffen und Raummiete.
So erhalten in Hessen 2015 alleine 772 örtliche Selbsthilfegruppen eine Förderung der Gesetzlichen Krankenkassen von insgesamt 514.196,83 Euro.
Darüber hinaus können Selbsthilfeorganisationen für besondere Projekte auch zusätzliche Fördermittel bei einzelnen Krankenkassen und deren Verbände beantragen.
Neben den einzelnen Selbsthilfegruppen werden 2015 in Hessen auch 39 Landesorganisationen der Selbsthilfe mit 397.955,00 Euro sowie 19 Selbsthilfe-Kontaktstellen mit 657.137,99 Euro von den Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen unterstützt, 320.447,25 Euro gehen an Bundesorganisationen der Selbsthilfe.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com