Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen werden für das kommende Jahr angehoben. Das hat das Bundeskabinett in Berlin heute beschlossen. Demnach werden ab dem 1. Januar 2016 auf monatlich bis zu 4.237,50 Euro Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Bislang lag die Grenze bundeseinheitlich bei 4.125 Euro im Monat.
Die Bemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung werden auf 6.200 Euro (West) und 5.400 Euro (Ost) angehoben. Bislang lagen sie bei 6.050 Euro (West) und 5.200 Euro (Ost).
Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2016 auf 56.250 Euro Jahreseinkommen. In 2015 lag sie bei 54.900 Euro.
Die Rechengrößen werden jedes Jahr an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst.
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