Neues Hospiz- und Palliativgesetz in Kraft getreten

Das Thema Sterben war in Deutschland lange ein Tabuthema. Doch mit dem gerade in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ soll das nun anders werden.

Ziel des Gesetzes ist es, die medizinische und pflegerische Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu verbessern – u. a. durch die bessere Einbindung von Hausärzten in die Regelversorgung und die Kooperationsverpflichtung zwischen Ärzten und Pflegeheimen.

„Das Gesetz ist wichtig und dringend nötig. Nur mit einem flächendeckenden Angebot kann die bestmögliche Versorgung und Begleitung in der letzten Lebensphase ermöglicht werden, und das gibt den Menschen ein Stück ihrer Selbstbestimmtheit zurück“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Anders als in vielen anderen Bundesländern sind der Ausbau und die Entwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung in Hessen bereits flächendeckend umgesetzt. So gibt es 17 stationäre Hospize mit 175 Plätzen sowie ein Kinderhospiz mit 12 Plätzen. Im Bereich der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) stehen den Sterbenden 23 Palliativteams zur Verfügung; im Bereich der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sind es drei Teams.

Der Mindestzuschuss für stationäre Hospize, den die Krankenkassen zu zahlen haben, wird ab 01.01.2016 von sieben auf neun Prozent der monatlichen Bezugsgröße (Bezugsgröße 2016: 2.905 Euro) erhöht. Sind die zuschussfähigen Kosten eines stationären Hospizes höher als der Mindestzuschuss, so erhöht sich der Betrag auf 95 Prozent dieser Kosten. Bisher lag die Obergrenze bei 90 Prozent. Die zuletzt genannte Regelung trifft auf alle stationären Hospize in Hessen zu


Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com