Der Bundesrat hat vergangenen Freitag das zweite Pflegestärkungsgesetz abschließend beraten. Es wird am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung von Pflegestufe zu Pflegegrad werden zum 1. Januar 2017 wirksam.
„Die Pflegeversicherung wird insgesamt gerechter, weil nun keine Unterscheidung mehr zwischen körperlicher Pflegebedürftigkeit und eingeschränkter Alltagskompetenz, zum Beispiel durch Demenz, gemacht wird“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Die Pflege wird jedoch auch teurer. Die anstehende Beitragserhöhung von 0,2 Prozentpunkten ab 2017 wird nicht ausreichen, um vor allem die umfassenden Überleitungs- und Bestandsschutzregelungen für den Übergang von drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden zu finanzieren. Zur Deckung der Kosten werden die Pflegekassen die Mittel des Ausgleichsfonds erheblich abschmelzen müssen.
Für die Pflegebedürftigen aber hat die Neuerung Vorteile. Die Unterstützung beginnt früher; etwa, wenn eine Dusche altersgerecht umgebaut werden muss oder eine Haushaltshilfe benötigt wird. Generell gilt: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten wie bisher die jeweiligen Leistungen der Pflegeversicherung. Wem der Pflegegrad 1 zusteht, der erhält einen Entlastungsbeitrag von 125 Euro, der im Rahmen der Kostenerstattung genutzt werden kann.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com