Nach mehrjährigen parlamentarischen Beratungen hat der Deutsche Bundestag das Antikorruptionsgesetz beschlossen. Danach ist Korruption im Gesundheitswesen künftig eine Straftat. Die hierdurch jährlich entstehenden Schäden gehen bundesweit in die Milliarden und oft auf Kosten der Versicherten.
Zur Verabschiedung des Gesetzes äußert sich die Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, Claudia Ackermann, wie folgt: „Soweit sich künftig Angehörige von Heilberufen der Bestechung oder Bestechlichkeit schuldig machen, können diese strafrechtlich belangt werden. Das Strafmaß liegt bei drei bis fünf Jahren für besonders schwere Fälle. Nicht nachvollziehbar ist die Ausnahmeregelung für Apotheken. Auch bei der Abgabe z.B. von Medikamenten ist ein Missbrauch im Sinne des Gesetzes denkbar, ein wirkungsvoller Schutz jedoch nach wie vor nicht vorhanden.“
Erfreulich ist, dass die Ermittlungsbehörden nun auch ohne Vorliegen einer Anzeige von Krankenkassen oder anderer Stellen direkt aktiv werden können.
Mit der Neuregelung schließt der Gesetzgeber eine seit Jahren bestehende Lücke im Strafrecht und greift damit wesentliche Forderungen des vdek auf.
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Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
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