Einigung über Ausgabenobergrenze für Arznei- und Heilmittel in Hessen

In konstruktiven Verhandlungen haben die Verbände der Krankenkassen, die Ersatzkassen und die Kassenärztliche Vereinigung in Hessen Vereinbarungen über das Gesamtverordnungsvolumen für Arznei- und Heilmittel sowie die dazu gehörigen Richtgrößen für das Jahr 2016 geschlossen.

„Damit ist die Versorgung der gesetzlich Versicherten in Hessen mit Arznei- und Heilmitteln auch im Jahr 2016 gesichert“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Die Ausgabenobergrenze für die Verordnung von Arznei- und Verbandmitteln zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen beträgt in diesem Jahr rund 2,3 Mrd. Euro und bewegt sich damit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Ausgabenobergrenze für die Verordnung von Heilmitteln (z. B. Krankengymnastik, Massagen, Sprachtherapie usw.) liegt 2016 bei rund 343 Mio. Euro.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com