Die Selbsthilfegruppen chronisch kranker oder behinderter Menschen in Hessen erhalten 2016 rund 5,7 Millionen Euro aus der Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Hessen.
Die Fördermittel wurden auch aufgrund einer Gesetzesänderung im Vergleich zum Vorjahr um 60 Prozent erhöht. Die "Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen (ARGE)" unterstützt traditionell die Arbeit von örtlichen Selbsthilfegruppen, Landesverbänden der Selbsthilfe und der Selbsthilfe-Kontaktstellen.
772 Selbsthilfegruppen, die sich mit chronischen Erkrankungen beschäftigen, haben im Jahr 2015 eine pauschale Förderung von der Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen erhalten.
Selbsthilfegruppen und Landesverbände der Selbsthilfe in Hessen, die für 2016 pauschale Fördergelder für ihre administrative Arbeit benötigen, können noch bis 31. März 2016 einen Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe stellen (Adresse: GKV-Selbsthilfeförderung Hessen, Postfach 1533, 61285 Bad Homburg).
Das Antragsverfahren wurde in Teilen wesentlich vereinfacht, um die Antragstellung insbesondere für kleinere Selbsthilfegruppen möglichst unkompliziert zu gestalten. Antragsformulare für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung gibt es bei der ARGE, den gesetzlichen Krankenkassen, den Selbsthilfe-Kontaktstellen in Hessen oder zum Download unter www.GKV-Selbsthilfefoerderung-he.de.
Neben der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung stellen die Krankenkassen zusätzliche Mittel zur Verfügung, um kassenindividuell Projekte zu fördern.
Entsprechende Antragsformulare können bei den gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbänden angefordert werden. Informationen und Kontaktdaten sind im Internet unter www.GKV-Selbsthilfefoerderung-he.de hinterlegt.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com