Der GKV-Spitzenverband hat ein neues Informationsblatt für Versicherte entwickelt, die für sich oder einen Angehörigen einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen möchten. Es soll helfen, Ängste und Unsicherheiten abzubauen und beschreibt genau, welche Schritte auf den Antragsteller zukommen und wie man sich z. B. auf den Besuch des Gutachters vorbereiten kann.
„Die Prüfung der Pflegebedürftigkeit hat in der Vergangenheit häufig zu Unsicherheiten und Ängsten geführt. Das neue Informationsblatt hilft den Betroffenen durch diesen Prozess und baut Hürden ab“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Das Informationsblatt empfiehlt u. a., dass die Person, die hauptsächlich die Pflege übernimmt, bei dem Gespräch anwesend sein sollte. Nicht mehr notwendig ist das Führen eines Pflegetagebuchs, das in der Vergangenheit den Zeitaufwand für die Pflege in Minuten dokumentierte. Das aktuelle Begutachtungsverfahren misst die Pflegebedürftigkeit nicht mehr nach diesem Kriterium. Vielmehr hilft ein Fragenkatalog dabei zu ermitteln, inwiefern und wobei der Antragsteller Hilfe braucht und was er oder sie selbst noch alleine schaffen kann. Hilfreich ist es auch, Berichte vom Haus- oder Facharzt, eine Medikamentenübersicht oder eine Pflegedokumentation vorzulegen.
Das Informationsblatt zur Vorbereitung auf die Begutachtung kann hier heruntergeladen werden.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
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