Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Hessen unterstützen in diesem Jahr 72 ambulante Hospizdienste (AHD) mit ca. 5,3 Millionen Euro; hiervon finanzieren die Ersatzkassen in Hessen mit ca. 2,4 Millionen Euro fast die Hälfte.
Die ambulanten Hospizdienste, deren Bedeutung in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, haben es sich zur Aufgabe gemacht, schwerstkranken Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu Hause eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. „Deshalb ist es aus Sicht der Ersatzkassen richtig gewesen, dass der Gesetzgeber mit dem Hospiz- und Palliativgesetz die Fördermöglichkeiten ausgeweitet und Information und Beratung Betroffener sowie deren Angehöriger gestärkt hat. Vorhandene Versorgungsangebote müssen dabei qualitätsorientiert weiterentwickelt und noch besser miteinander vernetzt werden“, betont Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
In den AHDs setzen sich qualifizierte Ehrenamtliche für die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen ein. Im Zentrum steht dabei, ihnen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Lebensende zu ermöglichen.
Die Entwicklung der Förderung in den letzten zehn Jahren zeigt, wie stark sich der Hospizbereich in diesem Zeitraum verändert hat. 2006 wurden 33 AHD mit ca. 1,15 Millionen Euro gefördert, 2016 sind es bereits mehr als doppelt so viele, nämlich 72 AHD, die von der GKV in Hessen Fördermittel in Höhe von ca. 5,3 Millionen Euro erhalten.
Auch im Vergleich zum Vorjahr (2015) hat sich sowohl die Zahl der geförderten AHDs (68/72) als auch die Fördersumme (4,3/5,3 Millionen Euro) deutlich verändert.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
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