Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) hat die Bundesregierung zahlreiche gute Maßnahmen auf den Weg gebracht, aber gleichermaßen neue Kostenrisiken geschaffen. So soll es flächendeckende Modellvorhaben geben, in denen Ärzte ihren Patienten Blankorezepte aushändigen. Krankengymnasten und andere Heilmittelerbringer sollen dann die Art, Dauer und Häufigkeit der Therapie festlegen.
„Es klingt versichertenfreundlich, doch das Kostenrisiko zulasten der Versicherten ist immens. Es fehlen klare und rechtssichere Regeln darüber, wer die Mengen- und Ausgabenentwicklung steuert und auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots achtet“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen. Die Verantwortung hierfür sollte ebenfalls auf die Heilmittelerbringer ausgedehnt werden, so Ackermann weiter.
Als positiv wertet der vdek Hessen die geplante Qualitätsverbesserung bei den Hilfsmitteln, wie Rollatoren, Hörgeräten oder orthopädischen Schuhen. Hier sollen die Hilfsmittelerbringer die Versicherten noch besser beraten und die Beratung sogar dokumentieren. Auch sollen die Versicherten zwischen mehreren aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen können, um z. B. den für ihre Bedürfnisse am besten geeigneten Rollator zu finden. Zusätzlich ist geplant, dass das Hilfsmittelverzeichnis überarbeitet und kontinuierlich gepflegt werden soll und dass bei der Ausschreibung von Hilfsmitteln neben dem Preis auch die Qualität noch stärker berücksichtigt werden soll.
Neu: Wahloption bei Hörgeräteversorgung
Versicherte der Ersatzkassen können sich bei der Auswahl eines Hörgerätes künftig auch von einem HNO-Arzt beraten lassen. Bislang war dies vielfach nur beim Hörgeräteakustiker möglich. Mit einem neuen Rahmenvertrag haben die Patienten jetzt die Wahl: entweder Beratung beim Hörgeräteakustiker oder der sogenannte „verkürzte Versorgungsweg“.
Dieser sieht neben der Hörgeräteberatung durch den Arzt auch vor, dass Versicherte zwischen fünf verschiedenen aufzahlungsfreien Hörgeräten auswählen können.
Beide Wege bieten eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Hörgeräten, und zwar auch ohne Aufzahlung. Mit dem neuen Rahmenvertrag können die Versicherten nun für sich entscheiden, welcher Weg für sie stimmiger ist“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
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