Kostenfalle Sommerurlaub - Kein Krankenversicherungsschutz im Ausland kann teuer werden

Sommerzeit ist Urlaubszeit, und gerade in der schönsten Zeit des Jahres denkt niemand gerne daran, dass er am Ferienort krank werden oder einen Unfall haben könnte. Wird ein Arzt benötigt, ist es für den vorsorglichen Versicherungsschutz zu spät. Also rät der Verband der Ersatzkassen (vdek), erst an den Versicherungs-schutz im Ausland zu denken und dann die Koffer zu packen.

Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen nur in Deutschland. Soweit mit einem anderen Land z. B. innerhalb der EU ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gilt auch dort der Versicherungsschutz – allerdings entsprechend der Bestimmungen des jeweiligen Landes. Diese können unterschiedlich sein, und viele Leistungen, die für die Versicherten in Deutschland selbstverständlich sind, werden in anderen Ländern nicht übernommen.

Vor der Auslandsreise sollte also eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Krankenrücktransport beinhaltet, wenn dieser notwendig ist. Viele Versicherer bieten dies bereits zu günstigen Tarifen an. Weitere Informationen gibt es auch bei den jeweiligen Krankenkassen.

„Die gesetzliche Krankenversicherung darf die Kosten für einen Krankenrücktransport,
z. B. in einem Ambulanz-Flugzeug nicht übernehmen. Ein solcher Transport kostet bis zu 100.000 Euro. Das sind Kosten, die sich dadurch vermeiden lassen“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com