Arzneimittelreform birgt hohe Risiken: vdek Hessen sieht dringenden Nachbesserungsbedarf

Nach der Bundestagsanhörung zum Entwurf des GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG) appelliert der vdek in Hessen an die Politik, den Entwurf noch einmal zu überarbeiten. Unter anderem kritisiert der Verband der Ersatzkassen Hessen, dass die Erstattungsbeträge aus den Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Pharmafirmen künftig vertraulich behandelt werden sollen. Das könnte auch den Markt für günstige Re-Importe gefährden, da die öffentlich gelisteten deutschen Verhandlungspreise bislang als Referenzpreise für das EU-Ausland galten.

Auch die Regelung, nach der die gesetzlichen Krankenkassen keine Direktverträge mehr mit einzelnen Apotheken über die Herstellung von Zytostatika zur Krebstherapie abschließen dürfen, ist problematisch. Die Krankenkassen nutzen diese Verträge, um sicherzustellen, dass nur Apotheken diese Arzneimittel herstellen, die in einem definierten Zeitfenster und unter Beachtung höchster Qualitätskriterien liefern können. Die Zytostatika selbst werden dann von den niedergelassenen Onkologen in der Praxis verabreicht.

„Derartige Regelungen fördern Intransparenz und behindern sinnvolle Qualitätsverbesserungen. Das kann nicht im Sinne der Patienten sein“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek Landesvertretung Hessen.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
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