Mehr Transparenz, mehr Sicherheit: Patienten haben seit Oktober Anspruch auf Medikationsplan

Mehr als 40 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten nehmen gleichzeitig drei oder mehr rezeptpflichtige Arzneimittel ein. Diese heilen und lindern Krankheiten oder vermeiden, dass diese schlimmer werden. Doch gleichzeitig steigt mit der parallelen Einnahme mehrerer Medikamente auch das Risiko von unerwünschten Wechsel- oder Nebenwirkungen.

 

Um dieses Risiko zu reduzieren, haben Patienten, die mindestens drei Medikamente parallel einnehmen, seit dem 01.10.2016 Anspruch auf einen Medikationsplan. Der behandelnde Arzt muss seine Patienten über diesen Anspruch aufklären, den Medikationsplan wenn gewünscht erstellen und ggf. aktualisieren. Dabei muss der Plan für die Patienten verständlich sein.

„Die Einführung des Medikationsplans macht die Arzneimitteleinnahme für viele Patienten sicherer. Der Arzt sieht auf einen Blick, was der Patient einnimmt und kann mögliche Neben- oder Wechselwirkungen schneller erkennen und berücksichtigen“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Schwierig gestalteten sich die Verhandlungen über den aus Sicht der Ärzte dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand und dessen Vergütung. Aus Kassensicht war es wichtig, dass die Vergütung angemessen ist, um die Kosten für die Beitragszahler im Rahmen zu halten. Im September einigten sich die Krankenkassen und die Ärzteseite auf ein bundesweites jährliches Vergütungsvolumen für diese Leistungen von ca. 163 Millionen Euro (lt. Hochrechnung des GKV Spitzenverbandes). Hiervon erhalten die Hausärzte, die im Regelfall den Medikationsplan erstellen, den größeren Anteil. Dazu wird der hausärztliche Chronikerzuschlag entsprechend angehoben.

Für nicht chronisch Kranke wird eine quartalsweise Vergütung eingeführt. Für die Aktualisierung der Medikationspläne durch Fachärzte wird die Grundpauschale um einen extrabudgetären Zuschlag erhöht.

Ab 2019 müssen die Daten des Medikationsplans neben der reinen Papierform auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com