GKV in Hessen: Selbsthilfeförderung auch für neu gegründete Gruppen möglich

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen informieren, dass Selbsthilfegruppen, die sich neu gegründet haben, erstmalig seit diesem Jahr auch unterjährig eine Förderung bei der Arbeitsgemeinschaft „GKV-Selbsthilfeförderung Hessen“ beantragen können.

Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die Selbsthilfegruppe zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Monaten besteht und mindestens sechs Mitglieder hat sowie einer spezifischen Erkrankung nach dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV Spitzenverbandes zuzuordnen ist.

In einer Selbsthilfegruppe finden Menschen mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit sowie deren Angehörige andere Betroffene, mit denen sie sich austauschen und gegenseitig helfen und unterstützen können.

Neue Selbsthilfegruppen in Hessen müssen ab diesem Jahr nicht mehr bis zu einem Jahr warten, bis sie erstmalig eine Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen beantragen können.

Den o. g. Leitfaden des GKV Spitzenverbandes, weitere Informationen und das aktuelle Antragsformular finden Sie auf der Homepage der GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in diesem Jahr gemeinschaftlich mit ca. 3 Millionen Euro.


Hintergrund:
Die Förderung der Selbsthilfe durch die Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch V (Par. 20h SGB V) geregelt. Ein individueller Rechtsanspruch auf pauschale und/oder projektbezogene Förderung besteht hierbei nicht.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com