Die Regelungen des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) sehen u. a. vor, dass die Vergütungssätze der Pflegeeinrichtungen von derzeit drei Pflegestufen zum 01.01.2017 auf fünf Pflegegrade umzustellen sind. Im Zuge der Umstellung wird automatisch die Zahl der Pflege- und Betreuungskräfte in der jeweiligen Einrichtung gemeldet. Zusätzlich hat jede Einrichtung die Möglichkeit, einen Personalmehrbedarf zu beantragen.
Die Vertragspartner in Hessen haben ein Verfahren für die Umsetzung eines vereinfachten Überleitungsverfahrens für die Pflegeheime in Hessen entwickelt. Pflegeeinrichtungen, die an diesem vereinfachten Überleitungsverfahren teilnehmen möchten, können ihre Unterlagen bis spätestens 15.09.2016 dem zuständigen Kostenträger (siehe beigefügte Übersicht) übermitteln.
„Um die Umstellung zu vereinfachen, haben die Vertragspartner gemeinsam ein Excel-Tool entwickelt, das ab sofort auch auf der Homepage des vdek zum Download zur Verfügung steht. Ferner erläutert eine umfangreiche Arbeitshilfe das Verfahren im Detail“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Alle Unterlagen finden Sie hier.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com