Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes zum 01.01.2017 müssen die stationären Pflegeeinrichtungen ihre bisherigen Vergütungsstrukturen (Heimentgelte) von drei Pflegestufen auf nunmehr fünf Pflegegrade überleiten.
Die Vertragspartner in Hessen haben im Juni 2016 für die Pflegeheime ein vereinfachtes Überleitungsverfahrens entwickelt und zusätzlich ein Excel-Tool erarbeitet, das auch auf der Homepage des vdek zur Verfügung steht (s. u.).
Stationäre Pflegeeinrichtungen, die an diesem vereinfachten Überleitungsverfahren teilnehmen möchten, können ihre Unterlagen noch bis zum 30.09.2016 dem zuständigen Kostenträger (siehe beigefügte Übersicht) übersenden.
Die Pflegesätze der Pflegeeinrichtungen, die bis zum genannten Zeitpunkt keine Unterlagen eingereicht haben, werden danach vom zuständigen Kostenträger automatisch, d. h. kraft Gesetzes, auf die künftigen fünf Pflegegrade umgestellt. Hierbei wird eine Schätzung auf Grundlage von statistischen Werten zugrunde gelegt.
„Bei der Umstellung kraft Gesetzes können keine individuellen Parameter der Pflegeeinrichtung berücksichtigt werden. Auch aus diesem Grund bietet es sich für die Einrichtungen an, innerhalb der vorgegebenen Frist am vereinfachten Umstellungsverfahren teilzunehmen“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Alle Unterlagen finden Sie unter: www.vdek.com/LVen/HES/Vertragspartner/Pflege/stationaere-pflege.html.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com