Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende erleichtert Angehörigen im Ernstfall die Entscheidung

Pro Jahr sterben in Deutschland 1.000 Menschen, während sie auf ein geeignetes Spenderorgan warten. Mehr als 10.000 Menschen stehen auf Wartelisten und hoffen auf ein neues Herz, eine neue Niere, Lunge oder Leber. Die Zahl der Organspenden ist trotzdem seit Jahren rückläufig.

Im ersten Halbjahr 2017 haben laut den vorläufigen Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation 65 Menschen in der Region Mitte (Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) Organe gespendet. 2011 waren es im gleichen Zeitraum noch 82. Bundesweit haben im ersten Halbjahr dieses Jahres 412 Menschen Organe gespendet, 2011 waren es hier noch 575.

Obwohl die Zahl der Organspenden seit Jahren rückläufig ist, betrachten 81 Prozent der Bevölkerung das Thema Organ- und Gewebespende Umfragen zu Folge eher positiv. Nur 36 Prozent haben ihre Entscheidung jedoch in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten.

Es gibt kaum ein Thema, bei dem die persönliche Entscheidungsfindung so schwer fällt. Um Menschen die Auseinandersetzung mit diesem sensiblen Thema zu erleichtern, hat der Verband der Ersatzkassen seine umfangreichen FAQs neu aufgelegt und beantwortet auf rund 30 Seiten die wichtigsten Fragen:
https://www.vdek.com/presse/faq_fragen_und_antworten/organspende.html

„Die FAQs helfen dabei, mögliche Ängste abzubauen und fundiert darüber nachzudenken, ob man sich für oder gegen Organspende entscheidet. Eine solche Entscheidung ist niemals einfach. Für die Angehörigen ist es jedoch sehr wichtig, wenn hierüber Klarheit herrscht, denn so können sie sicher sein, dass und wie sie den Willen der oder des Verstorbenen respektieren können“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Hintergrund

Bei der Organspende gilt seit 2012 die „Entscheidungslösung“. Diese gesetzliche Regelung sieht vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten ab dem 16. Lebensjahr über die Organspende informieren und sie regelmäßig auffordern, eine Erklärung abzugeben, ob sie einer Organ- bzw. Gewebespende zustimmen, nicht zustimmen oder sich nicht erklären möchten. Die Erklärung ist freiwillig und kann vom Versicherten auf dem Organspendeausweis dokumentiert werden. Die Entscheidung der Versicherten wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht gespeichert und kann vom jeweiligen Versicherten jederzeit geändert werden

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com