Krankenkassen in Hessen beraten Unternehmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen informieren Unternehmen zukünftig noch intensiver über Angebote und Möglichkeiten im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Hierfür haben die AOK Hessen, der BKK Landesverband Süd, die IKK classic, die Knappschaft, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der Verband der Ersatz­kassen die „Regionale Koordinierungsstelle Betriebliche Gesundheitsförderung Hessen“ (kurz: „Regionale BGF-Koordinierungsstelle“) gegründet. Ihre Aufgabe ist es, insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen über die betriebliche Gesundheitsförderung zu eröffnen.

Dazu erklärt Jacqueline Kühne, Vorstand des BKK Landesverbandes Süd, für die gesetzlichen Krankenkassen: "Betriebliche Gesundheitsförderung ist keine Frage der Großzügigkeit eines Arbeitgebers, sondern eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit. So gehen fast 40 Prozent der Arbeitsunfähigkeitszeiten in Hessen auf Muskel- und Skeletterkrankungen sowie auf psychische Störungen zurück. Für beide Bereiche bietet die betriebliche Gesundheitsförderung wirksame Instrumente. Diese und weitere Angebote auch kleinen und mittelständischen Unternehmen zugänglich zu machen, ist unser erklärtes Ziel."

Herzstück der BGF-Koordinierungsstelle ist ein internetbasiertes Informationsportal, das einerseits allgemeine Informationen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie zu den entsprechenden Leistungen der Krankenkassen bereit hält, und das andererseits interessierten Unternehmen eine konkrete Beratung durch Experten der Krankenkassen vermittelt. Jedes anfragende Unternehmen erhält innerhalb von zwei Werktagen eine Rückmeldung und kann sich anschließend nach einem standardisierten Verfahren individuell beraten lassen.

Um eine zielgenaue Ausrichtung der Angebote zu erreichen, arbeiten die Krankenkassen beim Betrieb der Regionalen BGF-Koordinierungsstelle eng mit örtlichen Unternehmensorganisationen zusammen. So wurden bereits drei Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet.

"Wir begrüßen die Umsetzung des Präventionsgesetzes. Mit der BGF-Koordinierungsstelle wird eine BGF-Beratung für unsere Handwerksunternehmen ermöglicht. Unsere interessierten Unternehmen haben nun einen zentralen Zugang zu den Expertinnen und Experten", so Rainer von Borstel, Geschäftsführer der Arbeitgeberverbände des hessischen Handwerks.

Sascha Gutzeit, Geschäftsführer RKW Hessen GmbH, ergänzt: "Unsere hessischen Unternehmen engagieren sich für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Arbeits- und Gesundheitsschutz haben dort einen hohen Stellenwert. Mit der BGF-Koordinierungsstelle in Hessen hat nun jedes interessierte Unternehmen die Möglichkeit einer unabhängigen Beratung zu den Präventionsleistungen der Krankenkassen."

Hintergrund:

Gemäß § 20b Absatz 3 SGB V bieten die Krankenkassen Unternehmen in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen Beratung und Unterstützung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung an. Die Beratung durch die BGF-Koordinierungsstellen soll insbesondere die Information über die Leistungen der Krankenkassen zur Unterstützung der Gesundheitsförderung in Betrieben umfassen. Auch soll geklärt werden, welche Krankenkasse für den jeweiligen Betrieb die Leistungen erbringt. Örtliche Unternehmensorganisationen sollen an der Beratung beteiligt werden.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com