Dialyse-Patienten müssen nicht auf Reisen ins Ausland verzichten, denn die Blutwäsche ist inzwischen in vielen Ländern möglich. Einen besonderen Service gibt es hierbei für Versicherte der sechs Ersatzkassen (BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse): „In vielen beliebten Reiseländern können sie sich in ausgewählten Feriendialyse-Praxen so unkompliziert und sicher wie in Deutschland behandeln lassen. Vorleistungen werden dabei nicht fällig, für die Patienten entstehen keine Zusatzkosten – denn die Praxen rechnen direkt mit der jeweiligen Ersatzkasse ab“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Geregelt ist dies in einer Vereinbarung, die der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit den Dialysezentren geschlossen hat. Natürlich erfüllen alle Praxen die hohen Qualitätsstandards deutscher Einrichtungen.
„Die schönste Zeit des Jahres sollte jeder genießen können. Wir haben die Feriendialyse deshalb so unkompliziert wie möglich gemacht. Versicherte lassen sich vorab von ihrer Ersatzkasse einfach die Kostenübernahme für die geprüfte Praxis bestätigen und vereinbaren mit der Einrichtung Behandlungstermine. Vor Ort reicht dann die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung“, so Claudia Ackermann abschließend.
Ersatzkassenversicherten stehen derzeit Feriendialyse-Praxen u. a. in vielen europäischen Urlaubsländern zur Verfügung. Viele der Einrichtungen befinden sich in der Nähe von Hotels und sind für Patienten gut erreichbar. Adressen und Kontaktdaten der Feriendialyse-Praxen können Versicherte bei ihrer Ersatzkasse erfragen.
Hintergrund:
Für die Nierenersatztherapie im Ausland gelten folgende Bestimmungen: Wird die Blutwäsche in einem Land vorgenommen, mit dem Deutschland durch ein diesbezügliches Sozialversicherungsabkommen verbunden ist, kommt grundsätzlich der ausländische Versicherungsträger auf. Das gleiche gilt bei Behandlung in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.
Gesetzlich Krankenversicherte können hierfür die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen, die sich auf der Rückseite ihrer Gesundheitskarte befindet, oder erhalten einen Anspruchsausweis für das Abkommensland. Trotzdem verlangen einige Arztpraxen auch in diesen Staaten mitunter, dass Versicherte die Kosten vorstrecken. In diesem Fall können Versicherte nach Rücksprache mit ihrer Krankenkasse gegebenenfalls im Nachhinein einen Zuschuss von bis zu 189 Euro pro Behandlung erhalten.
Eine offizielle Erhebung dialysepflichtiger Patienten in Deutschland gibt es nicht. Nach Informationen der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie und des Verbandes Deutscher Nierenzentren e.V. sind langfristig zwischen 70.000 und 80.000 Patienten auf die Therapie angewiesen.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com