Gesetzliche Krankenkassen in Hessen: Pauschale Selbsthilfeförderung für neu gegründete Gruppen möglich

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen informieren, dass Selbsthilfegruppen, die sich neu gegründet haben, auch in diesem Jahr unterjährig eine pauschale Förderung bei der Arbeitsgemeinschaft „GKV-Selbsthilfeförderung Hessen“ beantragen können. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass sich die Selbsthilfegruppe zum Zeitpunkt der Antragstellung offiziell*) gegründet hat, aus mindestens sechs Mitgliedern besteht und einer spezifischen Erkrankung nach dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes zugeordnet werden kann. Neue Selbsthilfegruppen in Hessen müssen seit dem vergangenen Jahr somit nicht mehr bis zu einem Jahr warten, bis sie erstmalig eine Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen beantragen können.

In einer Selbsthilfegruppe finden Menschen mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit sowie deren Angehörige andere Betroffene, mit denen sie sich austauschen und gegenseitig helfen und unterstützen können.

Den o. g. Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes, weitere Informationen und das aktuelle Antragsformular finden Sie auf der Homepage der GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in diesem Jahr gemeinschaftlich mit ca. 3,5 Millionen Euro.

 

*) Nachweis der „offiziellen“ Gründung:    
- von der zuständigen Selbsthilfe-Kontaktstelle oder    
- von einem Wohlfahrtsverbandes oder    
- von der eigenen Selbsthilfe-Landes- oder Bundesorganisation oder    
- von der örtlichen Behörde.    

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com