Mehr Fördergelder für die Niederlassung: KV Hessen und Krankenkassen erhöhen Etat für Ansiedlungsförderung auf 2 Mio. Euro jährlich

Die KV Hessen, die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen erhöhen die Fördergelder in der Ansiedlungsförderung für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Rückwirkend zum 1. Januar 2017 steigen die Fördersummen auf 60.000 Euro (Einmalzahlung) bzw. 66.000 Euro (Zahlung in fünf Jahrestranchen à 13.200 Euro). Der Gesamtetat für die Förderung aus dem Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V beträgt ab sofort bis zu 2 Mio. Euro jährlich.

Auf Grundlage einer gemeinsamen Förderrichtlinie vom 1. Juli 2015 wurden niederlassungsinteressierte Haus- und Fachärztinnen/-ärzte in förderungswürdigen Regionen bisher mit 50.000 Euro (Einmalzahlung) bzw. 55.000 Euro (Zahlung in fünf Jahrestranchen à 11.000 Euro) beim Start in der eigenen Praxis gefördert. Maximal 800.000 Euro pro Jahr hatten dazu aus dem Strukturfonds bisher zur Verfügung gestanden.

Ziel der Ansiedlungsförderung ist es, die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit besonderem Versorgungsbedarf zu unterstützen. Grundlage war der vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) initiierte Hessische Gesundheitspakt. Insgesamt 54 Förderanträge (44 für die hausärztliche und zehn für die fachärztliche Versorgungsebene) sind im Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 31. Dezember 2016 eingegangen, 23 konnten bereits positiv beschieden werden.

„Wir sind mit den Zahlen zufrieden. Die Ansiedlungsförderung wird von den Ärztinnen und Ärzten gut angenommen“, sagt Frank Dastych, Vorsitzender des Vorstands der KV Hessen. „Unabhängig davon drohen vor allem in ländlichen Regionen in Hessen bis zum Jahr 2030 spürbare Versorgungslücken. Es gilt daher, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und die Niederlassung noch attraktiver und nachhaltig zu gestalten. Aus diesem Grund haben wir entschieden, die Fördersumme noch einmal signifikant zu erhöhen.“ Auch für Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, die die Richtlinie im Namen der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Hessen unterzeichnet hat, ist die Erhöhung der Fördergelder der richtige Schritt: „Eine gute und solide ambulante Versorgung ist wichtig. Die erhöhte Ansiedlungsförderung soll dabei helfen, junge Ärztinnen und Ärzte in Hessen zu halten, um die flächendeckend gute Versorgung zu erhalten“, erklärte sie.

Um die ambulante haus- und fachärztliche Versorgung nicht nur aktuell, sondern auch in Zukunft sicherzustellen, geht die KV Hessen den drohenden Ärztemangel schon seit einigen Jahren aktiv an. Seit 2013 ist die KV Hessen mit der Nachwuchskampagne „Sei Arzt. In Praxis. Leb‘ Hessen!“ an den hessischen Universitätskliniken vor Ort, um junge Medizinstudierende für die Niederlassung zu begeistern und für den ambulanten Sektor zu gewinnen. Profitieren können die Ärztinnen und Ärzte von morgen insbesondere von dem breit gefächerten Förderprogramm der KV Hessen. Angebote wie die Förderung der Famulatur, des Praktischen Jahres, der Weiterbildung zum Facharzt oder die Ansiedlungsförderung erweitert die KV Hessen regelmäßig um neue, attraktive Förderaktivitäten. So auch in diesem Jahr.

Interessierte Ärztinnen und Ärzte können sich entweder telefonisch unter 069 24741-7600 oder per E-Mail unter beratung-frankfurt@kvhessen.de an das BeratungsCenter der KV Hessen in Frankfurt wenden.


Hinweis an die Redaktion: Bei Fragen wenden Sie sich an die Abt. Kommunikation der KV Hessen, Karl Matthias Roth, Telefon 069 24741-6995, Petra Bendrich, Telefon 069 24741-6988

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und

für die Verbände der Krankenkassen in Hessen an die Pressestelle der vdek-Landesvertretung Hessen, Meinhard Johannides, Telefon: 069 / 96 21 68 20

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com