Die gesetzlichen Krankenkassen und die private Krankenversicherung stellen im laufenden Jahr über fünf Milliarden Euro für die Krankenhausbehandlungen der hessischen Versicherten zur Verfügung. Im Vergleich zum vergangenen Jahr ist das eine Steigerung um fast 175 Millionen Euro. Diese resultiert aus dem Landesbasisfallwert (LBFW), der von den Vertragsparteien der Selbstverwaltung auf Landesebene vereinbart wurde. Dabei fanden sowohl tarifliche Entwicklungen im Personalkostenbereich als auch Sachkostenentwicklungen Berücksichtigung.
„Wir erwarten, dass die gute Versorgung der Patienten mit der Erhöhung der Finanzierung nicht nur sichergestellt ist, sondern dass eine weitere Verbesserung der Behandlungsqualität erreicht werden kann“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Der Landesbasisfallwert dient als Abrechnungsgrundlage für stationäre Krankenhausleistungen und wird jährlich zwischen der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) und den Verbänden der Krankenkassen, den Ersatzkassen sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung ausgehandelt. Er definiert die Vergütung, die durchschnittlich für den Krankenhausaufenthalt eines Patienten berechnet wird.
Für das Jahr 2017 wurde ein Landesbasisfallwert von 3.352,50 Euro vereinbart, wodurch voraussichtlich ca. fünf Milliarden Euro Gesamtkosten für Krankenhausbehandlungen zu erwarten sind.
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Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
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