vdek Hessen begrüßt Entscheidung des Deutschen Ärztetags: Fernbehandlungsverbot wird gelockert

Die vdek-Landesvertretung Hessen begrüßt die Entscheidung der Delegierten des Deutschen Ärztetags zur Lockerung des Fernbehandlungsverbots, sieht darin aber nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Zwar können Ärzte künftig im Einzelfall Patienten auch ausschließlich über digitale Kommunikationsmedien beraten und behandeln, eine Krankschreibung oder ein Rezept wird es im Rahmen der Fernbehandlung jedoch nicht geben. Hierfür ist eine Gesetzesänderung erforderlich.

„Die Entscheidung des Deutschen Ärztetags war längst überfällig und wird sowohl den Patienten als auch den Ärzten nützen. Die Patienten sparen sich z. B. in ländlichen Regionen lange Anfahrten und Wartezeiten, und die Ärzte können sich aufgrund der Zeitersparnis mehr den Patienten widmen“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Nun muss die Entscheidung der Delegierten des Ärztetags konsequent und schnell umgesetzt werden. Dafür muss die hessische Landesärztekammer den Erfurter Beschluss in ihre Berufsordnung aufnehmen. Die geänderte Musterberufsordnung, welche die gelockerte Fernbehandlung ermöglicht, ist für die Landesärztekammern nicht bindend. Sie gilt aber als Richtschnur.

„Für Hessen wäre eine weiter gefasste, flexiblere Regelung wünschenswert, die Fernbehandlungen nicht nur in Einzelfällen ermöglicht, sondern immer dann, wenn es aus ärztlicher Sicht zu vertreten ist. In Schleswig-Holstein wird dies bereits so gehandhabt“, erläutert Ackermann weiter.

Bislang war laut Berufsordnung der Ärzte in Hessen nur dann eine digitale Behandlung möglich, wenn der Patient zuvor mindestens einmal persönlich beim behandelnden Arzt war.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
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