Hessische Krankenkassen unterstützen ambulante Hospizarbeit

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen fördern in diesem Jahr mit rund 6,7 Millionen Euro die Arbeit von 80 ambulanten Hospizdiensten. Das sind ca. 664.000 Euro mehr als im Vorjahr.

Der Anteil der Ersatzkassen liegt mit 3,2 Millionen Euro bei fast der Hälfte des Förderbetrags.

Die Fördermittel dienen vor allem der Aus, Fort- und Weiterbildung der vielen ehrenamtlichen Helfer, welche die sterbenden Menschen in ihrer letzten Lebensphase sowie deren Familien in diesem Prozess durch psychosoziale Begleitung unterstützen. Die Ehrenamtlichen werden dabei von qualifizierten Fachkräften auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet und in der Begleitung kontinuierlich unterstützt. Daneben fördern die Krankenkassen auch Sachkosten, wie Fahrtkosten und Büromaterial.

„Die ambulanten Hospizdienste leisten hier eine wichtige Arbeit. Sie unterstützen schwerstkranker Menschen und deren Angehörige in der sensiblen letzten Lebensphase und gehen dabei auf deren Bedürfnisse kompetent und angemessen ein. Deshalb unterstützen die Ersatzkassen diese Förderung weiter ganz ausdrücklich“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Eine Sterbebegleitung durch ambulante Hospizdienste wird immer häufiger gewünscht. 2017 haben ambulante Hospizdienste in Hessen 4.073 Menschen bis zum Lebensende begleitet, 2016 waren es 3.738 Menschen. Auch die Zahl der ehrenamtlichen Sterbebegleiter wuchs weiter von 2.930 auf 3.026.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com