Wer in den Herbstferien im Ausland Urlaub macht, der sollte vorher mit seiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen und sich über den Versicherungsschutz im Ausland informieren. Zwar gilt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen auch in anderen Ländern, wenn mit diesen ein Sozialversicherungsabkommen besteht (z. B. innerhalb der EU). Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich hierbei jedoch aus den Bestimmungen des jeweiligen Landes. Das heißt, für manche Leistungen, für die in Deutschland ganz selbstverständlich ein Versicherungsschutz besteht, werden unter Umständen in anderen Ländern nicht übernommen. Hierdurch können hohe Kosten entstehen.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der kann vor dem Urlaub eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Diese sollte für schwerwiegende Erkrankungen u. a. einen Krankenrücktransport beinhalten. Auch sinnvoll ist es, wenn die Versicherung die Suche nach Personen und die Rettung derselben mit abdeckt.
Im Urlaub möchte man sich erholen. Doch vor plötzlich auftretenden Erkrankungen oder Unfällen ist niemand gefeit. Wird z. B. ein Krankenrücktransport in einem Ambulanzflugzeug notwendig, ohne dass dafür ein Versicherungsschutz besteht, können Kosten von 100.000 Euro und mehr entstehen.
„Die gesetzliche Krankenversicherung darf diese Kosten qua Gesetz nicht übernehmen. Daher kann es sinnvoll sein, sich über eine Zusatzversicherung zu informieren, die bei im Ausland ggf. nicht abgedeckten Risiken einspringt“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Die Ersatzkassen stellen online Informationen zum Versicherungsschutz im Ausland zur Verfügung und vermitteln häufig auch Kooperationspartner.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com