Im neuen Jahr werden zahlreiche gesetzliche Änderungen wirksam. So tritt am 01.01.2019 das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) in Kraft, das im Oktober vom Bundestag beschlossen worden war. Es beinhaltet u. a. die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung des Krankenkassenbeitrags und führt zu einer Entlastung der Versicherten um die Hälfte des ab Januar 2019 geltenden Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse, der aktuell zwischen 0,00 Prozent und 1,70 Prozent liegt. Ausgehend vom zurzeit amtlich festgelegten Zusatzbeitrag in Höhe von durchschnittlich 1,0 Prozent beliefe sich die Entlastung der Arbeitnehmer z. B. mit einem Bruttolohn von 2000 Euro auf 10 Euro im Monat, bei einem Bruttolohn von 3000 Euro wären es 15 Euro und bei einem Bruttolohn von 4000 Euro 20 Euro. Die Entlastung kann höher oder niedriger ausfallen, da für die Berechnung der jeweilige kassenindividuelle Zusatzbeitrag ausschlaggebend ist.
„Für die paritätische Finanzierung des gesamten Krankenkassenbeitrags hat sich der vdek schon lange eingesetzt. Es ist gut und richtig, dass die einseitige Belastung der Versicherten und Rentner durch die hälftige Finanzierung des Zusatzbeitrags durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber/Rentenversicherung ab Januar beendet wird“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Entlastet werden auch „Kleinselbständige“ und Existenzgründer, da sie ab 2019 bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten in der GKV gleichgestellt werden. Die einheitliche Mindestbemessungsgrundlage für das kommende Jahr liegt bei 1038,33 Euro. Damit sinkt der Mindestbetrag für Selbstständige von ca. 360 Euro auf ca. 156 Euro.
Für Versicherte und Arbeitgeber im Bereich der Arbeitslosenversicherung tritt ebenfalls eine Entlastung ein. Der Beitrag wird ab 01.01.2019 um 0,5 Prozent auf 2,5 Prozent abgesenkt.
Während die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung des Krankenkassenbeitrags und die Beitragssenkung in der Arbeitslosenversicherung Entlastung bringt, ist an anderer Stelle eine Beitragssteigerung vom Bundestag beschlossen worden:
Die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung werden im kommenden Jahr um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Kinderlose zahlen dann ab Januar 2019 3,3 Prozent ihres Bruttoeinkommens in die Pflegekasse ein, Personen mit Kindern 3,05 Prozent. Die Änderung wurde von Gesundheitsminister Spahn angestoßen, um die steigenden Kosten im Pflegebereich zu decken. Ob jedoch die dadurch erhofften Verbesserungen wie z. B. eine personelle Aufstockung der Pflegekräfte erreicht werden können, bleibt abzuwarten.
Auch bei Kranken- und Mutterschaftsgeld müssen freiwillig Versicherte während des Bezugs zukünftig keine Mindestbeträge mehr zahlen. Die Beiträge werden für die Bezugszeit nur noch auf tatsächlich vorhandene beitragspflichtige Einnahmen erhoben.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
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