Gesetzliche Krankenkassen in Hessen fördern Selbsthilfe im Jahr 2018 mit 3,9 Millionen Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen stellen 2018 für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Land rund 3,9 Millionen Euro zur Verfügung. Sie unterstützen damit die tägliche Arbeit von Selbsthilfegruppen, in denen Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und deren Angehörige Rat und Unterstützung finden. Die Höhe der Förderbeträge ergibt sich u. a. aus einheitlichen Kriterien wie der Mitgliederzahl, Häufigkeit der Treffen und Raummiete.

Die zur Verfügung stehende Fördersumme wurde zum 01.01.2018 erneut erhöht auf 1,10 Euro je Versicherten (2017 = 1,08 Euro). Die Hälfte davon wird im Rahmen der GKV-Gemeinschaftsförderung durch die Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen vergeben, in der Vertreter der GKV und der Selbsthilfe in Hessen zusammenarbeiten.

Die pauschale Selbsthilfeförderung 2018 wird in Hessen durch die gesetzlichen Krankenkassen verteilt und setzt sich, mit Stand heute, wie folgt zusammen:

Förderebenen                                  Anzahl der geförderten Organisationseinheiten

Förderung in

Euro

     
                       Jahr  » 2017 2018 2017 2018      
Selbsthilfegruppen 827 819 687.000 662.000      
Landesorganisationen der Selbsthilfe 41 41 639.000 551.000      
Selbsthilfe-Kontaktstellen 22 22 1.500.000 1.200.000      
Abgabe an die Bundesebene
    580.000 553.000      

Zusätzlich zu der pauschalen Förderung können alle Selbsthilfeebenen für besondere Projekte noch weitere Fördermittel bei einzelnen Krankenkassen und deren Verbänden beantragen

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com