Vertragspartner schließen Honorarvertrag in Hessen - Honorarsteigerung auch für besondere Versorgungsbedarfe Einigung erfolgte ohne Spruch des Schiedsamtes

Die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen in Hessen sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen) haben sich auf ein Honorarpaket für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten geeinigt.

Nach intensiven, letztlich aber konstruktiven Verhandlungen konnte damit eine Einigung erzielt werden, die sowohl strittige Punkte der Vergangenheit klärt als auch Honorarsicherheit bis zum Jahresende 2018 schafft. Die durch das Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung festgesetzte Honorarvereinbarung für das Jahr 2013 war durch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts in Teilen beanstandet worden.

Dies hätte sich auch auf die Jahre 2014 bis 2016 ausgewirkt, so dass an dieser Stelle Handlungsbedarf bestand. Für das Jahr 2017 gestalteten sich die Verhandlungen zunächst schwierig, und eine Lösung auf dem Verhandlungsweg war bis dahin nicht möglich. Mit der nun vorliegenden Einigung der Vertragspartner war eine Entscheidung durch das Schiedsamt nicht mehr notwendig.

Mit der Honorareinigung steigt die Gesamtvergütung in Hessen im Jahr 2017 um rund 59 Mio. € im Vergleich zum Jahr 2016; somit ergibt sich ein signifikanter Zuwachs. Einen Teil der Steigerung wollen die Vertragspartner für die Förderung besonderer Versorgungsbedarfe z. B. in der haus- und fachärztlichen Grundversorgung verwenden.

"Es ist zu begrüßen, dass es uns doch gelungen ist, eine einvernehmliche Regelung mit den hessischen Krankenkassen zu erzielen", erklären Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke, die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen. "Wir haben gemeinsam ein Paket geschnürt, mit dem beide Seiten leben können. Es war ein nötiger Schritt in Richtung angemessener Honorare auch für den Bereich der KV Hessen. Über die Einigung hinaus ist uns aber ebenso das Signal wichtig, dass wir als Selbstverwaltung handlungsfähig sind, wobei Handlungsspielräume durch die Sozialgerichte und den Gesetzgeber immer mehr eingeschränkt werden. Die Zukunft wird zeigen, ob damit auch die sehr tiefen Gräben, die durch die Honorarverhandlungen aufgerissen wurden, überwunden werden können. Wir wollten – wie die Kassenseite auch – ein komplettes Honorarpaket schnüren. Nun besteht zumindest Honorar- und Rechtssicherheit sowohl für die Jahre 2013 bis 2016 als auch bis Ende 2018."

"Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen begrüßen es ebenfalls sehr, dass eine Lösung des Honorarstreits im Interesse einer guten Patientenversorgung möglich wurde. Dies bedurfte auf beiden Seiten großer Anstrengungen, die sich letztlich aber ausgezahlt haben. Die gemeinsam erarbeitete Lösung ist für beide Seiten akzeptabel. Nunmehr besteht für die ca. 12.000 hessischen Ärzte und Psychotherapeuten in Hessen finanzielle und inhaltliche Planungssicherheit für den gesamten geeinten Zeitraum von 2013 bis einschließlich 2018. Die Partner der Selbstverwaltung haben damit unter Beweis gestellt, dass sie trotz manch großer Herausforderung in der langjährigen Vertragspartnerschaft in der Lage sind, mit gutem Willen und zielorientiertem Verhalten jetzt und in Zukunft gemeinsam tragfähige Lösungen im Sinne einer hochwertigen ambulanten ärztlichen Versorgung der hessischen Bürger zu finden", so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, für die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

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