Selbsthilfeförderung: Neu gegründete Gruppen können auch unterjährig pauschale Förderung beantragen

Selbsthilfegruppen, die sich neu gegründet haben, können anders als in der Vergangenheit bereits im Gründungsjahr eine pauschale Förderung z. B. für Raumkosten, Büromaterial, Telefon bei der Arbeitsgemeinschaft „GKV-Selbsthilfeförderung Hessen“ beantragen. Die Antragsfrist für eine Förderung im lfd. Jahr endet am 30.11.2018.

Voraussetzung für eine solche Förderung ist u. a., dass die Selbsthilfegruppe zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens drei Monate besteht*), sich aus mindestens sechs Mitgliedern zusammensetzt und einer spezifischen Erkrankung nach dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes zugeordnet werden kann.

In Selbsthilfegruppen finden Menschen mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit sowie deren Angehörige Rat und Unterstützung.

Den o. g. Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes, weitere Informationen und das aktuelle Antragsformular finden Sie auf der Homepage der GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen fördern in diesem Jahr gemeinschaftlich die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit rund 3,9 Millionen Euro.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com