Hessischer Pakt

Hessischer Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung

In Hessen sind ausreichend Ärzte vorhanden, um eine gute Versorgung der Patienten sicherzustellen. Um auch für die Zukunft vorzubauen, wurde seit 2011 der „Hessische Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung“ geschlossen. Zuletzt wurde der Hessische Gesundheitspakt 3.0 Ende 2018 für den Zeitraum bis 2022 verlängert. Hierdurch soll im Besonderen die Niederlassung von Ärzten in Gebieten mit regionalem Versorgungsbedarf gefördert werden. Beteiligt sind die hessische Landesregierung, die Kassenärztliche Vereinigung (KVH), die Landesärztekammer Hessen, die Hessische Krankenhausgesellschaft, die Jungen Allgemeinmediziner Deutschland, das Institut für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt, die Abteilung Allgemeinmedizin, Präventive und Rehabilitative Medizin der Philipps-Universität Marburg, kommunale Spitzenverbände und die Landesverbände der Krankenkassen in Hessen und die Ersatzkassen. Seit dem Jahr 2015 stellen die KVH und die Landesverbände der Krankenkassen in Hessen und die Ersatzkassen jährlich Mittel aus dem Strukturfonds nach § 105 SGB V zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit einem besonders definierten lokalen oder regionalen Versorgungsbedarf in Hessen zur Verfügung.

Weitere wichtige Ziele des Hessischen Paktes sind die Förderung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung, die mögliche Einführung von Modellprojekten zur Delegation ärztlicher Leistungen und von Pendel-/Begleitdiensten für Patienten oder auch Themen um die gesundheitliche und pflegerische Versorgung von und durch Menschen mit Migrationshintergrund.

Niederlassungsförderung

Der Hessische Pakt wurde ursprünglich als Übergangslösung bis zur Einführung der neuen Bedarfsplanung konzipiert. Vor allem in ländlichen Gebieten wird zukünftig vermehrt medizinischer Nachwuchs für die Übernahme von Haus- und Facharztpraxen benötigt. Dies resultiert aus der demographischen Entwicklung bei Patienten und auch bei Ärzten. Das steigende Durchschnittsalter der niedergelassenen Ärzte lässt in den kommenden Jahren eine wachsende Zahl von Praxisaufgaben erwarten. Deshalb soll die Förderung von Praxisübernahmen und Neuzulassungen in strukturschwächeren Gebieten unterstützend helfen, rechtzeitig Nachfolger für Ärzte zu finden, die in den Ruhestand gehen wollen. Die Erfahrung hat ferner gezeigt, dass wirksame Maßnahmen bereits in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung angesetzt werden müssen, um effektiv zu sein.

Weitere Informationen zur Förderung und Antragsstellung erhalten Sie bei der hierfür zuständigen KVH.