Krankenversicherung:
Die Grenze, bis zu der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, ist bundeseinheitlich festgesetzt. Sie erhöht sich gegenüber 2014 (53.550 Euro im Jahr) auf 54.900 Euro (4.575 Euro im Monat).
Die für die Beitragsberechnung zu Grunde gelegte Einkommenshöhe (Beitragsbemessungsgrenze) beträgt für alle Versicherten 2015 49.500 Euro (2014: 48.600 Euro) beziehungsweise 4.125 Euro im Monat (2014: 4.050 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze ist das höchste Bruttoeinkommen, für das Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden muss. Ist das tatsächliche Einkommen höher, wirkt sich das nicht mehr auf den Beitrag aus.
Die gleiche Bemessungsgrenze gilt für die gesetzliche Pflegeversicherung. Allerdings gelten ab diesem Jahr höhere Beitragssätze von 2,35 Prozent bzw. für Kinderlose über 23 Jahre von 2,60 Prozent.
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Die neue Beitragsbemessungsgrenze 2015 für die allgemeine Rentenversicherung bzw. die Arbeitslosenversicherung steigt in den neuen Bundesländern auf 5.200 Euro im Monat (2014: 5.000 Euro) bzw. auf 62.400 Euro im Jahr (2014: 60.000 Euro). In den alten Bundesländern steigt sie um 100 Euro von 5.950 Euro im Monat (2014) auf 6.050 Euro im Monat in 2014 bzw. auf 72.600 Euro jährlich (2014: 71.400 Euro).
Da die Rentenversicherung über hohe Rücklagen verfügt, sinkt der prozentuale Beitragssatz von 18,9 auf 18,7 Prozent.
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
Die Bezugsgröße ist für viele Berechnungen in der Sozialversicherung wichtig. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird danach die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt festgelegt. In der gesetzlichen Rentenversicherung hängt der Beitrag für Selbständige oder Pflegepersonen von ihr ab.
Die Bezugsgröße 2015 beträgt 2.835 Euro im Monat in den alten Bundesländern (2014: 2.765 Euro). In den neuen Bundesländern beträgt sie 2.415 Euro im Monat (2014: 2.345 Euro).
Kontakt
Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com