Meldepflicht für multiresistente Krankheitserreger erweitern

Die Landesvertretung der Ersatzkassen (vdek) begrüßt eine Initiative der Bundesländer, die Meldepflicht für Ärzte und Labore bei bestimmten Krankheitserregern zu vervollständigen. Danach ist ein Referentenentwurf in der Länderabstimmung, der die Meldepflicht von Ärzten für multiresistente Keime (MRSA-Erreger) vorsieht, die aus tiefer liegenden Haut- und Weichgewebeinfektionen nachgewiesen werden sowie für Labore, die Resistenzen von besonders relevanten multiresistenten Keimen gegen bestimmte Antibiotikagruppen belegen.

 

„Obwohl Mecklenburg-Vorpommern bereits ein gutes Niveau in Sachen Hygiene aufweisen kann, bietet die Ausweitung der Meldepflicht für hochaggressive multiresistente Keime eine weitere Chance, die gefährlichen Erreger besser in den Griff zu bekommen“, so Ersatzkassen-Chef Karl Nagel.

 

Außerdem ist es wichtig, eindeutig definierte Hygienestandards festzusetzen, hoch qualifiziertes Hygienepersonal in den Krankenhäusern einzustellen, bauliche Bestimmungen und einzuhaltende Informationswege zu definieren.

 

Das dies notwendig ist, zeigen die aktuellen Infektionserkrankungen aufgrund von Antibiotika resistenten Keimen, die sehr hoch (MRSA) bzw. deutlich auf dem Vormarsch sind (ESBL). Mecklenburg-Vorpommern hat leider eine ansteigende Rate an Todesfällen aufgrund dieser multiresistenten Keime (2012: 7, 2013: 11, 2014: 17).

Insbesondere gegen das Darmbakterium Escherichia coli (ESBL) gibt es kaum noch wirksame Antibiotika.

„Hier müssen wir gemeinsam Verantwortung übernehmen und diesem Trend entgegen treten“, so Nagel.

 

Die Ersatzkassen unterstützen deshalb seit einigen Jahren ein Forschungsprojekt der Universität Greifswald (HICARE). Dieses soll wirkungsvolle, standardisierte und transferierbare Interventionsstrategien entwickeln und so der Ausbreitung multiresistenter Erreger effektiv und effizient entgegen treten. Die Ersatzkassen liefern dazu über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Datenmaterial für die Auswertung; eine Ersatzkasse ist sogar als direkter Projektpartner involviert.

 

Auch in Sachen Fachpersonal, sprich Krankenhaus-Hygieniker, setzt die Verordnung auf hohe Qualitätsstandards. Allerdings können in einer Übergangszeit auch wissenschaftliche Mitarbeiter, die nicht Humanmediziner sind, diese Funktion ausüben. Da der Übergangszeitraum relativ lang gesetzt ist (bis 2016), erwarten die Ersatzkassen, dass die Krankenhäuser mittelfristig dazu geeignete Ärzte qualifizieren und einsetzen.

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com