Ambulante Intensivpflege zu Hause? Ja, aber nur mit klar geregelten Qualitätsanforderungen!

Pflegebedürftige mit einem sehr hohen Betreuungsaufwand in der Intensivpflege werden immer häufiger zu Hause oder auch in so genannten Wohn-Pflege-Gemeinschaften, also unter häuslichen Bedingungen, gepflegt.

Das Ziel: ambulant vor stationär – ist löblich. Es bleibt allerdings die Frage: Wie sieht es mit den qualitativen Anforderungen und deren Überprüfungen bei Pflege in der Familie oder in neuen Wohn-Pflegeformen aus?

„Wir brauchen bei dem sehr sensiblen Bereich der Intensivpflege insbesondere von beatmeten Patienten in der ambulanten Versorgung verlässliche Qualitätsvereinbarungen“, wirft die neue vdek-Landeschefin, Kirsten Jüttner, einen Blick voraus.

Die 50jährige Diplom-Volkswirtin denkt dabei besonders an die Anzahl und die Qualifikation der dort arbeitenden Pflegefachkräfte.

„Wir haben in den letzten Jahren bereits mit über 30 einzelnen Pflegediensten Vereinbarungen geschlossen, die diese Leistung qualitätsgesichert erbringen. Vor allem sind die Anforderungen an die Ausbildung der Pflegefachkräfte klar beschrieben. Erforderlich ist dann aber auch, dass diese Qualität regelmäßig überprüft werden kann“, so Jüttner weiter.

Aus Sicht des vdek könnten zeitgleich mit den jährlich stattfindenden Qualitätsprüfungen (Pflege-TÜV) bei den Pflegediensten die besonderen Anforderungen an die Intensivpflege auf der Grundlage abgestimmter Fragen mit geprüft werden.

Leider stagnieren derzeit die Verhandlungen der Krankenkassen mit dem zuständigen Anbieterverband, statt Einzelverträgen dafür einen flächendeckenden Rahmenvertrag zu etablieren. Bei Nichteinigung wird eine Schiedsperson die Vertragsinhalte festsetzen.

In der ambulanten Intensivversorgung steigt dazu auch die Anzahl der Patienten, die nicht mehr in der Familie, sondern in Wohn-Pflege-Gemeinschaften leben und gepflegt werden. Wenn mehrere intensivpflegebedürftige Menschen in einer Wohnung leben, sind nach Auffassung der Ersatzkassen einheitliche und verbindliche Regelungen für Brandschutz und Sicherheit sowie Hygieneanforderungen erforderlich. Diese Standards nicht nur für die stationäre Pflege (dort nach dem Einrichtungenqualitätsgesetz M-V) festzuschreiben und zu überprüfen, ist Aufgabe des Landes. Dem besonderen Schutzbedürfnis intensivpflegebedürftiger Menschen ist auch im Zusammenhang mit der Selbstbestimmtheit Rechnung zu tragen.

 

Hintergrund zu Kirsten Jüttner:

Frau Jüttner leitet seit dem 1. Mai die Geschicke der vdek-Landesvertretung in Mecklenburg-Vorpommern (und ist damit Nachfolgerin von Karl Nagel). Sie ist seit über 20 Jahren beim Verband der Ersatzkassen tätig, als Referatsleiterin Ambulante Versorgung, später für den Bereich Pflege in der Landesvertretung Hamburg. Frau Jüttner ist verheiratet und hat zwei fast erwachsene Töchter.

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com