Die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft haben sich in Mecklenburg-Vorpommern nach komplizierten Verhandlungen auf den Landesbasisfallwert, d. h. auf den landeseinheitlichen Durchschnittspreis für Krankenhausleistungen, im Jahr 2015 in Höhe von 3.190,81 Euro geeinigt, informiert der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft, Wolfgang Gagzow.
Beide Verhandlungsseiten haben sich auf diese Kompromisslösung nach langer Verhandlung geeinigt und beantragten bei dem zuständigen Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern die notwendige Genehmigung dieses Wertes.
„Damit steht die notwendige Rechtsbasis für die konkreten Budgetvereinbarungen der Akutkrankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2015 zur Verfügung“, bestätigt Kirsten Jüttner, Leiterin der vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern, für die Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern.
Trotz komplizierter bundesgesetzlicher Rahmenbedingungen haben sich sowohl die Vertreter der Krankenkassen als auch der Krankenhausgesellschaft in ihrem Kompromiss von einer möglichst optimalen Versorgung der Patienten in Mecklenburg-Vorpommern in den Kliniken leiten lassen. „Um ein ansonsten unvermeidliches und mit nochmaliger Zeitverlängerung anstehendes Schiedsverfahren zu vermeiden, haben sich die Verhandlungspartner auf eine beiderseitig tragbare Kompromisslösung verständigt. Damit können sich nunmehr Kliniken und Krankenkassen auf die Rahmenbedingungen für das Jahr 2015 einstellen und die Versorgung der Patienten entsprechend sicherstellen“, so Gagzow.
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Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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