Vierzehn ambulante Hospizdienste aus Mecklenburg – Vorpommern erhalten im Rahmen der Förderung der ambulanten Sterbebegleitung in diesem Jahr einen Förderbetrag von insgesamt über 785 Tausend Euro.
„Mit dem gegenüber dem Vorjahr um 55 Tausend Euro erhöhten Förderbeitrag leisten die Krankenkassen einen wesentlichen Zuschuss zu den notwendigen Personal- und Schulungskosten für eine bis zuletzt würdevolle Betreuung des sterbenden Menschen und der ihm nahe Stehenden durch ausgebildete Fachkräfte und Ehrenamtliche“, so vdek-Landeschefin Kirsten Jüttner.
Im Jahr 2014 haben die geförderten ambulanten Hospizdienste in Mecklenburg-Vorpommern mit insgesamt 529 ehrenamtlich Tätigen 694 Sterbebegleitungen in Haushalten und Familien erbracht. Neun Sterbebegleitungen wurden bei Kindern geleistet. Im Vergleich zu den Vorjahren ist ein stetiger Anstieg der Sterbebegleitungen und des Fördervolumens zu verzeichnen. Das macht deutlich, wie wichtig immer noch der weitere Auf- und Ausbau einer möglichst flächendeckenden ambulanten Hospizversorgung, also einer häuslichen Sterbebegleitung, ist.
Nach wie vor sterben viele Menschen im Krankenhaus. Das heißt, schwer kranke Menschen müssen in ihren letzten Lebenstagen auf das gewohnte soziale Umfeld verzichten.
Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Vordergrund der Arbeit steht die ambulante Betreuung im eigenen Haushalt oder in der Familie, um so ein möglichst würdevolles und selbst bestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen stehen im Zentrum der Hospizarbeit. Wesentlicher Bestandteil ist hierbei auch das Engagement der ehrenamtlich tätigen Hospizhelfer.
Kontakt
Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com