Präventionsgesetz wird neue Möglichkeiten eröffnen

Nach Aussage der Landesvertretung der Ersatzkassen wird das neue Präventionsgesetz die Bedingungen für Gesundheitsförderung und Prävention im Land deutlich verbessern. Die Ausgaben für diesen Leistungsbereich werden sich gegenüber dem bisherigen Verfahren um mehr als das Doppelte erhöhen. So sollen die gesetzlichen Krankenkassen für die individuelle Prävention, für die Betriebliche Gesundheitsförderung und für Maßnahmen im Bereich nichtbetriebliche Lebenswelten (Settings) genau sieben Euro je Versicherten ausgeben.

 

„Wir sind jetzt dabei, gemeinsam mit den Partnern, die im Präventionsgesetz verankert sind, die Rahmenbedingungen für eine gezielte Umsetzung des Gesetzes zu beraten“, so vdek-Pressesprecher Dr. Bernd Grübler. „Klar ist für uns, dass die Angebote nur qualitätsgesichert erfolgen können. Deshalb bleibt der Leitfaden  Prävention der gesetzlichen Krankenversicherung, in dem die Anforderungen und das Verfahren geregelt sind, auch das Maß aller Dinge.“

 

Nach einem ersten Gespräch mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales ist man sich einig: Die bewährten Strukturen sollen beibehalten werden, also keine neuen Gremien oder Entscheidungswege aufgebaut werden. Deshalb soll es weiterhin möglich sein, dass sich vielfältige Kooperationen zwischen den verschiedenen Projektpartnern ausbilden und entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen werden können. In einer nächsten Runde sollen dann die Unfall- und Rentenversicherungsträger in die Diskussion zum Abschluss einer Landesrahmenvereinbarung einbezogen werden.

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com