Die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft haben sich in Mecklenburg-Vorpommern nach komplizierten Verhandlungen auf den Landesbasisfallwert, d.h. auf den landeseinheitlichen Durchschnittspreis für Krankenhausleistungen, für das Jahr 2016 in Höhe von 3.278,19 Euro geeinigt, informiert der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft, Wolfgang Gagzow.
Beide Verhandlungsseiten haben sich auf diese Kompromisslösung nach intensiver Verhandlung verständigt und beantragten bei dem zuständigen Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern die notwendige Genehmigung dieses Wertes. „Damit steht die erforderliche Rechtsbasis für die konkreten Budgetvereinbarungen der Akutkrankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 zur Verfügung“, bestätigt Kirsten Jüttner, Leiterin der vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern, für die Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern.
Trotz neuer bundesgesetzlicher Rahmenbedingungen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt durch den Deutschen Bundestag wieder geändert werden, haben sich die Vertreter der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft in ihrem Kompromiss von einer möglichst optimalen Versorgung der Patienten in Mecklenburg-Vorpommern in den Kliniken leiten lassen. „Um ein ansonsten unvermeidliches und mit für alle Beteiligten belastender Zeitverlängerung anstehendes Schiedsverfahren zu vermeiden, haben sich die Verhandlungspartner auf eine beiderseitig tragbare Kompromisslösung verständigt. Damit können sich nunmehr Kliniken und Krankenkassen auf die Rahmenbedingungen für das Jahr 2016 einstellen und die Versorgung der Patienten entsprechend sicherstellen“, so Gagzow.
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