Der aktuelle Stand in NRW
Inzwischen haben alle Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich an einen Telenotarztstandort anzubinden. Die letzten drei Anträge sind im Mai positiv bewertet worden.
Damit haben sich folgende Kreise und kreisfreien Städte zu elf Trägergemeinschaften zusammengeschlossen:
- Stadt Essen, Stadt Mülheim an der Ruhr, Stadt Oberhausen
- Stadt Duisburg, Stadt Krefeld, Stadt Mönchengladbach, Kreis Kleve, Kreis Viersen, Kreis Wesel
- Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis
- Stadt Aachen, Städteregion Aachen, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Kreis Düren, Rhein-Kreis Neuss und der Rhein-Erft- Kreis
- Stadt Bielefeld, Kreis Lippe, Kreis Höxter, Kreis Paderborn, Kreis Herford, Kreis Gütersloh und Kreis Minden-Lübbecke
- Stadt Dortmund, Kreis Unna, Stadt Hagen
- Stadt Bochum, Stadt Herne, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Bottrop
- Stadt Münster, Kreis Borken, Kreis Warendorf, Kreis Coesfeld, Kreis Steinfurt, Kreis Recklinghausen
- Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Soest, Kreis Siegen-Wittgenstein
- Kreis Mettmann, Stadt Wuppertal, Stadt Solingen, Stadt Remscheid, Stadt Leverkusen, Ennepe-Ruhr-Kreis
- Stadt Köln, Rheinisch-Bergischer Kreis
Lediglich Hamm und der Oberbergische Kreis haben sich noch keiner Trägergemeinschaft angeschlossen.
Bis 2025 soll das Telenotarztsystem flächendeckend in Betrieb genommen sein.
Bereits mehr als 30.000 Patienten wurden inzwischen komplikationslos durch den Telenotarzt in Aachen versorgt. Die noch freien Kapazitäten stehen entfernungsunabhängig zur Verfügung, da technisch gesehen alles möglich ist. Zudem besteht die Möglichkeit für eine synergetische Vernetzung von Telenotarzt-Systemen, um – wenn nötig – Überläufe bei zeitgleichen Einsätzen aufzufangen und bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung entsprechende Erfahrungswerte zusammenzuführen.
Begonnen hat der Aufbau des Telenotarzt-Systems in der Stadt Aachen mit zwei öffentlich geförderten Forschungsprojekten – 2007 bis 2010 unter anderem gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und 2010 bis 2013 unter anderem gefördert vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein Westfalen und der Europäischen Union. Nach Beendigung der Forschungsphase 2014 wurde der Telenotarzt in den Regel-Rettungsdienst der Stadt Aachen überführt und in der Bedarfsplanung des Rettungsdienstes berücksichtigt. Auf die Einrichtung eines Tagesnotarztes konnte dadurch verzichtet werden.
Der vdek in NRW hat das Telenotarzt-System von Beginn an unterstützt und sieht den Telenotarzt als zukunftsweisendes System. Die Bedenken, die andere gesetzliche Krankenkassen wegen hoher Investitionskosten hatten, konnte er zerstreuen. Letztlich waren die Investitionskosten nicht höher als die Kosten der Boden gebundenen Notarztstandorte, selbst ohne alle positiven Nebeneffekt zu berücksichtigen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/institut-fuer-rettungsmedizin/telenotarzt-in-nrw/.