Der Telenotarzt in NRW - Vom Modellprojekt zum Vorreiter

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Der Telenotarzt, der als Modellprojekt in Aachen begann, hat sich in Nordrhein-Westfalen etabliert. An die Leitstelle mit dem Telenotarzt-System in Aachen sind inzwischen 30 Rettungswagen in NRW angeschlossen: der Kreis Heinsberg mit zwei, der Kreis Euskirchen mit fünf, die StädteRegion Aachen mit 21 sowie der Kreis Borken mit zwei Rettungswagen angeschlossen. Auch über die Landesgrenze hinaus arbeitet die Aachener Leitstelle: Ihr sind in Hessen 14 Rettungswagen im Main-Kinzig-Kreis und im Kreis Korbach angeschlossen, und zwar so lange, bis dort eine eigene Telenotarzt-Zentrale betrieben werden kann. Sieben Rettungsdienstbereiche mit Aachen Stadt werden derzeit von der Aachener Leitstelle aus koordiniert.

Die angeschlossenen Regionen in NRW

Karte NRW mit Telenotarzt

Neben den auf der Karte gezeigten Rettungswagen (RTW) sind inzwischen weitere Rettungswagen  an das Telenotarzt-System in NRW angeschlossen.

Der aktuelle Stand in NRW

Inzwischen haben alle Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich an einen Telenotarztstandort anzubinden. Die letzten drei Anträge sind im Mai positiv bewertet worden.

Damit haben sich folgende Kreise und kreisfreien Städte zu elf Trägergemeinschaften zusammengeschlossen:

  • Stadt Essen, Stadt Mülheim an der Ruhr, Stadt Oberhausen
  • Stadt Duisburg, Stadt Krefeld, Stadt Mönchengladbach, Kreis Kleve, Kreis Viersen, Kreis Wesel
  • Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis
  • Stadt Aachen, Städteregion Aachen, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Kreis Düren, Rhein-Kreis Neuss und der Rhein-Erft- Kreis
  • Stadt Bielefeld, Kreis Lippe, Kreis Höxter, Kreis Paderborn, Kreis Herford, Kreis Gütersloh und Kreis Minden-Lübbecke
  • Stadt Dortmund, Kreis Unna, Stadt Hagen
  • Stadt Bochum, Stadt Herne, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Bottrop
  • Stadt Münster, Kreis Borken, Kreis Warendorf, Kreis Coesfeld, Kreis Steinfurt, Kreis Recklinghausen
  • Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Soest, Kreis Siegen-Wittgenstein
  • Kreis Mettmann, Stadt Wuppertal, Stadt Solingen, Stadt Remscheid, Stadt Leverkusen, Ennepe-Ruhr-Kreis
  • Stadt Köln, Rheinisch-Bergischer Kreis

Lediglich Hamm und der Oberbergische Kreis haben sich noch keiner Trägergemeinschaft angeschlossen.

Bis 2025 soll das Telenotarztsystem flächendeckend in Betrieb genommen sein.

Bereits mehr als 30.000 Patienten wurden inzwischen komplikationslos durch den Telenotarzt in Aachen versorgt. Die noch freien Kapazitäten stehen entfernungsunabhängig zur Verfügung, da technisch gesehen alles möglich ist. Zudem besteht die Möglichkeit für eine synergetische Vernetzung von Telenotarzt-Systemen, um – wenn nötig – Überläufe bei zeitgleichen Einsätzen aufzufangen und bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung entsprechende Erfahrungswerte zusammenzuführen.

Begonnen hat der Aufbau des Telenotarzt-Systems in der Stadt Aachen mit zwei öffentlich geförderten Forschungsprojekten – 2007 bis 2010 unter anderem gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und 2010 bis 2013 unter anderem gefördert vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein Westfalen und der Europäischen Union. Nach Beendigung der Forschungsphase 2014 wurde der Telenotarzt in den Regel-Rettungsdienst der Stadt Aachen überführt und in der Bedarfsplanung des Rettungsdienstes berücksichtigt. Auf die Einrichtung eines Tagesnotarztes konnte dadurch verzichtet werden.

Der vdek in NRW hat das Telenotarzt-System von Beginn an unterstützt und sieht den Telenotarzt als zukunftsweisendes System. Die Bedenken, die andere gesetzliche Krankenkassen wegen hoher Investitionskosten hatten, konnte er zerstreuen. Letztlich waren die Investitionskosten nicht höher als die Kosten der Boden gebundenen Notarztstandorte, selbst ohne alle positiven Nebeneffekt zu berücksichtigen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/institut-fuer-rettungsmedizin/telenotarzt-in-nrw/.

Flächendeckender Ausbau bis 2025 geplant – Ostwestfalen-Lippe als Pilotregion

Im Februar 2020 kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann den flächendeckenden Ausbau des Telenotarztes in Nordrhein-Westfalen bis 2025 an. Der „Letter of Intent“ zum flächendeckenden Ausbau des Telenotarzt-Systems in NRW wurde unterzeichnet. Die Verbände der Krankenkassen, die kommunalen Spitzenverbände, die Ärztekammern und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bekräftigen mit dieser Absichtserklärung den gemeinschaftlichen Willen zu einem bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen, flächendeckenden und wirtschaftlichen Ausbau des Telenotarztes in Nordrhein-Westfalen. Der „Letter of Intent“ verdeutlicht das gemeinsame Ansinnen, den Umsetzungsprozess des Telenotarzt-Systems in Nordrhein-Westfalen gemeinsam zu gestalten.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/telenotarzt-system-wird-flaechendeckend-nordrhein-westfalen-etabliert

Bereits im Vorfeld wurde im Bereich Ostwestfalen-Lippe (OWL) eine Pilotregion bestimmt. Der Regierungsbezirk Detmold befindet sich momentan in der Implementierungsphase eines gemeinsamen Telenotarzt-Systems (mit zwei Standorten) für alle zugehörigen Kommunen.  Die Einführung im Regierungsbezirk Detmold könnte als Blaupause für das Land NRW dienen. Hier sollen Erfahrungen im ländlichen Bereich gesammelt werden.

Das Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit (ARS) begleitet im Auftrag des MAGS den Prozess. Die Ergebnisse aus dieser Pilotregion sollen allen anderen Kommunen in der Zukunft zur Verfügung gestellt werden. Das ARS steht somit als Ansprechpartner und Unterstützer für alle Kommunen zur Verfügung, die ebenfalls ein Telenotarzt-System etablieren wollen. Unterschiedliche Notwendigkeiten, wie knappe Notarzt-Ressourcen allgemein, längere arztbegleitete Verlegungstransporte oder bestimmte Situationen, in denen ein Notfallsanitäter vor Ort ohne anwesenden Notarzt ärztlicher Unterstützung bedarf, sind zu bewerten und in eine Bedarfsplanung zu überführen.

Dabei ist für die Ersatzkassen in NRW auch klar: Ein Telenotarzt-System ist kein Instrument, die Landarztversorgung zu ersetzen oder das Problem mangelnder Notärzte zu lösen. Der Einsatz des Telenotarztes kann aber therapiefreie Intervalle verkürzen, die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern und insbesondere Sekundärtransporte überwachen und so wertvolle Notarzt-Ressourcen schonen.

Weitere Infos: https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/aktuelles/pressemitteilungen/2019/telenotarzt-owl-kreis-paderborn-plant-federfuehrend-pilotprojekt-zur-einfuehrung-eines-telemedizinischen-notfallsystems-fuer-die-kreise-hoexter-lippe-und-paderborn.php

Um den flächendeckenden Ausbau in Angriff zu nehmen, waren langwierige Vorarbeiten notwendig. Bereits 2013 stellte das Ministerium auf Basis einer Abfrage fest, dass es in ländlichen Bereichen schwierig wird, Notärzte für den Rettungsdienst zu finden. Eine Arbeitsgruppe sollte einen gemeinsamen Leitfaden als Handlungsempfehlung für die Träger des Rettungsdienstes in NRW zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung erstellen. Fazit war: „Die Notärzte müssen besser koordiniert werden.“ Bereits zu diesem Zeitpunkt war absehbar, dass der Telenotarzt in der Zukunft eine große Rolle spielen wird.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW beauftragte die Universität Maastricht die Möglichkeit zu untersuchen, das Aachener Telenotarzt-System auf NRW auszuweiten. Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungsdaten sollte eine ungefähre Schätzung zur Anzahl der notwendigen Telenotarzt-Zentralen in NRW erfolgen, um eine adäquate telemedizinische Notfallversorgung sicher zu stellen. Weitere Faktoren, die zur Implementierung notwendig sind, sollten erarbeitet werden. Basierend auf dieser Bedarfs- und Potenzialanalyse wurden verschiedene Szenarien angedacht, nach denen je Regierungsbezirk in NRW mindestens ein Telenotarzt-System installiert werden soll. Ein Telenotarzt-System entspricht einem Arbeitsplatz mit einer 24h/365-Tage-Besetzung.

Nach langwierigen bilateralen Gesprächen aller im Rettungsdienst Beteiligten wurde schließlich der „Letter of Intent“ unterzeichnet.