Sozialwahl 2017: Die Wahlbriefe sind unterwegs: Ihre Stimme zählt!

Viele Schleswig-Holsteiner haben in diesem Jahr gleich dreifach die Wahl. Neben der Bundestags- und der Landtagswahl steht auch die Sozialwahl an. Stimmberechtigt sind hier alle Versicherten und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie mehr als 900.000 Mitglieder der Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk im Norden. Mit bundesweit gut 51 Millionen Wahlberechtigten ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland nach der Bundestags- und der Europawahl.

Der rote Umschlag - zurückschicken bis Ende Mai

In diesen Tagen erhalten die wahlberechtigten Schleswig-Holsteiner mit der Post ihre Wahlunterlagen für die Sozialwahl. Dazu gehört auch der charakteristische rote Briefumschlag für die Rücksendung, die portofrei ist. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Man kann den Wahlschein sofort ausfüllen und an den jeweiligen Sozialversicherungsträger zurückschicken – spätestens muss der rote Umschlag dort am 31. Mai eingegangen sein. Es gilt nicht das Datum des Poststempels!

Mit ihren Stimmen entscheiden die Versicherten über die Zusammensetzung der wichtigsten Organe der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. In der Rentenversicherung sind das die Vertreterversammlungen, bei den Ersatzkassen sind es die Verwaltungsräte. Sie sind die Parlamente der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung - und hier haben die Versichertenvertreter im Rahmen der Selbstverwaltung echte Mitsprachemöglichkeiten. Das betrifft bei den Ersatzkassen beispielsweise Entscheidungen über den Haushalt und damit auch über den kassenindividuellen Beitragssatz, über Satzungsleistungen, Fusionen mit anderen Krankenkassen sowie die Kontrolle des Vorstands.

Für eine starke Selbstverwaltung

Das Modell der sozialen Selbstverwaltung in Deutschland unterscheidet sich damit grundlegend von Ländern mit rein staatlichen oder privatwirtschaftlich organisierten Sozialversicherungssystemen. Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl, die alle sechs Jahre durchgeführt wird, als festen Teil der Demokratie in der Bundesrepublik verankert. Jede Stimme stärkt die Position der Selbstverwaltung: Ihre Stimme zählt!

Zur Wahl stehen bei der Sozialwahl keine Einzelpersonen, sondern Listen, die beispielsweise von Versichertengemeinschaften oder Gewerkschaften aufgestellt werden. Jeder Wahlberechtigte hat pro Umschlag eine Stimme. Informationen zu den verschiedenen Listen gibt es in den Mitgliederzeitschriften und auf den Internetseiten der jeweiligen Ersatzkasse oder unter www.sozialwahl.de. Hier finden Sie auch weitere Informationen zur Sozialwahl.

Übrigens: Die mehr als 300.000 Mitglieder der BARMER in Schleswig-Holstein erhalten jetzt noch keine Wahlunterlagen. Sie wählen wegen der zum Jahresbeginn erfolgten Fusion mit der Deutschen BKK erst im Herbst.

Kontakt

Florian Unger
Pressesprecher
vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein
Wall 55 (Sell-Speicher)
24103 Kiel

Tel.: 04 31 / 9 74 41 - 16
Fax: 04 31 / 9 74 41 - 23
E-Mail: florian.unger@vdek.com